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Insolvenzprofil
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Vertrieb und Wartung von Produkten und die Erbringung von Serviceleistungen im Bereich des Brandschutzes, der Arbeitssicherheit, des Arbeits- umd Gesundheitsschutzes sowie aller sonstigen Bereiche der betrieblichen Sicherheit jeweils einschließlich sämtlicher damit in Zusammenhang stehender Ausbildungen und Tätigkeiten
Am 31.01.2024 ist im Antragsverfahren über das Vermögen der AJ Gp Brand- und Arbeitsschutz GmbH die vorläufige Verwaltung angeordnet und Rechtsanwältin Christa Heim zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt worden. Am 03.04.2024 ist das Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet worden. Zur Insolvenzverwalterin ist ebenfalls Rechtsanwältin Christa Heim bestellt worden. Das schriftliche Verfahren ist gemäß § 5 II InsO angeordnet. Die Gläubiger wurden aufgefordert, Forderungen bis zum 24.06.2024 anzumelden. Einwendungen und Widersprüche waren bis zum 08.07.2024 bei dem Insolvenzgericht vorzubringen. Am 16.04.2024 hat die Insolvenzverwalterin angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht. Im weiteren Verfahrensverlauf wurden die Prüfung der nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen angeordnet. Für Forderungen, die bis zum 11.08.2025 nachträglich angemeldet wurden, endete die Widerspruchsfrist am 25.08.2025. Für Forderungen, die bis zum 23.02.2026 nachträglich angemeldet wurden, endet die Widerspruchsfrist am 09.03.2026.
Originalbekanntmachung
810 IN 1377/23 A: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der AJ Gp Brand- und Arbeitsschutz GmbH, Carl-Benz-Straße 21, 60386 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 126105), ist am 31.01.2024 um 09:25 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Christa Heim, Talstraße 2, D 65719 Hofheim, Tel.: 06192/ 95 46 58/59, Fax: 06192/ 95 46 60, Internet: info@kanzleiheim.de bestellt worden. Amtsgericht Frankfurt am Main, 31.01.2024
Originalbekanntmachung
Originalbekanntmachung
Originalbekanntmachung
810 IN 1377/23 A-1-6 In dem Insolvenzverfahren AJ Gp Brand- und Arbeitsschutz GmbH, Carl-Benz-Straße 21, 60386 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 126105), hat die Insolvenzverwalterin mit Schreiben vom 16.04.2024 gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht. Amtsgericht Frankfurt am Main, 22.04.2024
Originalbekanntmachung
810 IN 1377/23 A-1-6 In dem Insolvenzverfahren AJ Gp Brand- und Arbeitsschutz GmbH, Carl-Benz-Straße 21, 60386 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 126105), wird die Prüfung der bis zum 11.08.2025 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO. Die Insolvenzverwalterin, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 25.08.2025 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben. Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt. Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 02.06.2025
Originalbekanntmachung
810 IN 1377/23 A-1-6 In dem Insolvenzverfahren AJ Gp Brand- und Arbeitsschutz GmbH, Carl-Benz-Straße 21, 60386 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 126105), wird die Prüfung der bis zum 23.02.2026 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO. Die Insolvenzverwalterin, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 09.03.2026 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben. Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt. Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 09.12.2025
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