Laufendes Insolvenzverfahren Hessen HRB 126105

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

AJ Gp Brand- und Arbeitsschutz GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Carl-Benz-Str. 21, 60386 Frankfurt am Main
Handelsregister
Frankfurt am Main, HRB 126105
EUID
DEM1201.HRB126105

Insolvenzgericht

Gericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 1377/23 A-1-6
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren

Insolvenzverwalter

Person
Rechtsanwältin Christa Heim
Adresse
Talstraße 2, 65719 Hofheim
Telefon
06192/ 95 46 58/59
E-Mail
info@kanzleiheim.de
Fax
06192/ 95 46 60
Website
info@kanzleiheim.de

Gegenstand des Unternehmens

Vertrieb und Wartung von Produkten und die Erbringung von Serviceleistungen im Bereich des Brandschutzes, der Arbeitssicherheit, des Arbeits- umd Gesundheitsschutzes sowie aller sonstigen Bereiche der betrieblichen Sicherheit jeweils einschließlich sämtlicher damit in Zusammenhang stehender Ausbildungen und Tätigkeiten

Zusammenfassung des Verfahrens

Am 31.01.2024 ist im Antragsverfahren über das Vermögen der AJ Gp Brand- und Arbeitsschutz GmbH die vorläufige Verwaltung angeordnet und Rechtsanwältin Christa Heim zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt worden. Am 03.04.2024 ist das Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet worden. Zur Insolvenzverwalterin ist ebenfalls Rechtsanwältin Christa Heim bestellt worden. Das schriftliche Verfahren ist gemäß § 5 II InsO angeordnet. Die Gläubiger wurden aufgefordert, Forderungen bis zum 24.06.2024 anzumelden. Einwendungen und Widersprüche waren bis zum 08.07.2024 bei dem Insolvenzgericht vorzubringen. Am 16.04.2024 hat die Insolvenzverwalterin angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht. Im weiteren Verfahrensverlauf wurden die Prüfung der nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen angeordnet. Für Forderungen, die bis zum 11.08.2025 nachträglich angemeldet wurden, endete die Widerspruchsfrist am 25.08.2025. Für Forderungen, die bis zum 23.02.2026 nachträglich angemeldet wurden, endet die Widerspruchsfrist am 09.03.2026.

Originalbekanntmachung

31.01.2024

810 IN 1377/23 A: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der AJ Gp Brand- und Arbeitsschutz GmbH, Carl-Benz-Straße 21, 60386 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 126105), ist am 31.01.2024 um 09:25 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Christa Heim, Talstraße 2, D 65719 Hofheim, Tel.: 06192/ 95 46 58/59, Fax: 06192/ 95 46 60, Internet: info@kanzleiheim.de bestellt worden. Amtsgericht Frankfurt am Main, 31.01.2024

Originalbekanntmachung

04.04.2024

810 IN 1377/23 A: In dem Insolvenzverfahren AJ Gp Brand- und Arbeitsschutz GmbH, Carl-Benz-Straße 21, 60386 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 126105), wurde am 03.04.2024 um 15:45 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet. Zur Insolvenzverwalterin wurde bestellt: Rechtsanwältin Christa Heim, Talstraße 2, D 65719 Hofheim, Tel.: 06192/ 95 46 58/59, Fax: 06192/ 95 46 60, Internet: info@kanzleiheim.de. Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und der Insolvenzverwalterin übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber der Insolvenzverwalterin. Löschungsfristen: Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Infor...

Originalbekanntmachung

14.04.2024

810 IN 1377/23 A-1-6 Am 03.04.2024 um 15:45 Uhr ist das Insolvenzverfahren AJ Gp Brand- und Arbeitsschutz GmbH, Carl-Benz-Straße 21, 60386 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 126105), eröffnet worden. Insolvenzverwalterin: Rechtsanwältin Christa Heim, Talstraße 2, D 65719 Hofheim, Tel.: 06192/ 95 46 58/59, Fax: 06192/ 95 46 60, Internet: info@kanzleiheim.de Das schriftliche Verfahren ist angeordnet, § 5 II InsO. Die Gläubiger werden aufgefordert Anmeldungen bei der Insolvenzverwalterin vorzunehmen. Anmeldefrist: 24.06.2024 Einwendungen bzw. Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie ggf. folgende Anträge sind bis zum 08.07.2024 schriftlich bei dem hiesigen Insolvenzgericht, Geb. F, Klingerstr. 20, Frankfurt/M. vorzubringen: * Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO) * Wahl eines Gläubigerausschusses * Entscheidungen über die Vornahme von besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO) * Entscheidung über die Fortführung des schuldnerischen Unternehmens * gege...

Originalbekanntmachung

24.04.2024

810 IN 1377/23 A-1-6 In dem Insolvenzverfahren AJ Gp Brand- und Arbeitsschutz GmbH, Carl-Benz-Straße 21, 60386 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 126105), hat die Insolvenzverwalterin mit Schreiben vom 16.04.2024 gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht. Amtsgericht Frankfurt am Main, 22.04.2024

Originalbekanntmachung

04.06.2025

810 IN 1377/23 A-1-6 In dem Insolvenzverfahren AJ Gp Brand- und Arbeitsschutz GmbH, Carl-Benz-Straße 21, 60386 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 126105), wird die Prüfung der bis zum 11.08.2025 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO. Die Insolvenzverwalterin, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 25.08.2025 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben. Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt. Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 02.06.2025

Originalbekanntmachung

15.12.2025

810 IN 1377/23 A-1-6 In dem Insolvenzverfahren AJ Gp Brand- und Arbeitsschutz GmbH, Carl-Benz-Straße 21, 60386 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 126105), wird die Prüfung der bis zum 23.02.2026 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO. Die Insolvenzverwalterin, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 09.03.2026 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben. Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt. Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 09.12.2025

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