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Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Die Herstellung, Lieferung und Montage von Erzeugnissen für den Innenausbau, vorbeugenden Brandschutz sowie Wärme-, Kälte- und Schallisolierung sowie der Handel mit diesen Erzeugnissen einschließlich Im- und Export.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Akustikbau Herrmann Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist am 30.07.2024 um 11:52 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet worden. Zuvor war am 29.05.2024 um 11:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet und Rechtsanwalt Dr. Lason Gutsche zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Dem vorläufigen Verwalter wurde zusätzlich die Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmter Handlungen für die Insolvenzmasse erteilt. Mit der Eröffnung des Verfahrens ist die Verfügung der Schuldnerin über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen verboten und auf den Insolvenzverwalter übertragen worden. Rechtsanwalt Dr. Lason Gutsche ist auch als endgültiger Insolvenzverwalter bestellt worden. Für die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters ist eine Bemessungsgrundlage von EUR 171.282,70 zugrunde gelegt worden, wobei aufgrund der Fortführung des Unternehmens ein erhöhter Bruchteil von 49% angesetzt wurde.
Originalbekanntmachung
810 IN 661/24 A: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Akustikbau Herrmann Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Rheinstraße 74, 65795 Hattersheim (AG Frankfurt am Main, HRB 51563), vertr. d.: Thomas Herrmann, Rheinstraße 74, 65795 Hattersheim, (Geschäftsführer), ist am 29.05.2024 um 11:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Lason Gutsche, Hynspergstraße 24, 60322 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 95 91 10 0, Fax: 069/ 95 91 10 80, E-Mail: mail@hgw.de, Internet: www.hgw.de bestellt worden. Amtsgericht Frankfurt am Main, 29.05.2024
Originalbekanntmachung
810 IN 661/24 A: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Akustikbau Herrmann Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Rheinstraße 74, 65795 Hattersheim (AG Frankfurt am Main, HRB 51563), vertr. d.: Thomas Herrmann, Rheinstraße 74, 65795 Hattersheim, (Geschäftsführer), ist dem vorläufigen Insolvenzverwalter zusätzlich zu der am 29.05.2024 um 11:00 Uhr angeordneten vorläufigen Verwaltung die Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmter Handlungen für die Insolvenzmasse erteilt worden. Der Beschluss ist für die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Frankfurt am Main einsehbar. Amtsgericht Frankfurt am Main, 26.07.2024
Originalbekanntmachung
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