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Insolvenzprofil
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Am 13.02.2024 ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der A.K.Y. GmbH, vertreten durch Geschäftsführer Erol Aras, wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Stephan Laubereau bestellt worden. Das schriftliche Verfahren ist angeordnet. Die Gläubiger sind aufgefordert worden, ihre Forderungen bis zum 29.04.2024 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Einwendungen gegen Forderungsanmeldungen sowie Anträge auf Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, eines Gläubigerausschusses oder Entscheidungen über besonders bedeutsame Rechtshandlungen sind bis zum 13.05.2024 bei dem Amtsgericht Frankfurt am Main vorzubringen. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist gelten bestimmte Zustimmungen als erteilt und angemeldete Forderungen als festgestellt. Später, am 27.06.2024, wurde die Prüfung der bis zum 28.10.2024 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Widersprüche gegen die Höhe, den Grund oder den Rang dieser Forderungen können bis zum 11.11.2024 erhoben werden.
Originalbekanntmachung
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810 IN 666/23 A-4-8 - In dem Insolvenzverfahren A.K.Y. GmbH, Hanauer Landstraße 511b, 60386 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 122782), vertreten durch: Erol Aras, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der bis zum 28.10.2024 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO. Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 11.11.2024 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben. Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt. Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 27.06.2024
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