Laufendes Insolvenzverfahren Hessen HRB 113709

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Insolvenzprofil

All-Infrastructure GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Gernsheimer Straße 83, 64319 Pfungstadt
Handelsregister
Frankfurt am Main, HRB 113709
EUID
DEM1201.HRB113709

Insolvenzgericht

Gericht
Darmstadt
Aktenzeichen
9 IN 777/22
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren

Insolvenzverwalter

Kanzlei
Trebing & Bert Rechtsanwälte PartGmbB
Person
Rechtsanwalt Ulrich Bert
Adresse
Wilhelminenstraße 30, 64285 Darmstadt
Telefon
06151-520144-0
Fax
06151-520144-9
Website
www.trebing-bert.de

Gegenstand des Unternehmens

Die Durchführung von Dienstleistungen aller Art im Zusammenhang mit der Absicherung von Gleisen und sonstigen Sicherungsmaßnahmen für den Gleisbetrieb der Anlagen der Deutschen Bahn AG und sonstiger Privatbahnen. Ferner Personaldienstleistungen jeglicher Art, einschließlich der Verleihung von Arbeitnehmern und Material. Weiterer Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb einer Autovermietung, eines Abschleppdienstes und die Durchführung von Autoüberführungen einschließlich der damit zusammenhängenden Tätigkeiten.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der All-Infrastructure GmbH ist anhängig. Im vorläufigen Verfahren wurde die Vergütung und die Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt. Der vorläufige Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Ulrich Bert ist bestellt. Eine Gläubigerversammlung ist für den 21.03.2024 anberaumt, um dem Insolvenzverwalter die Erlaubnis zur Führung von Rechtsstreiten und zum Abschluss von Vergleichen zu erteilen. Die Festsetzung der Vergütung für das vorläufige Verfahren wurde beantragt und später durch Beschluss festgelegt. Im weiteren Verfahrensverlauf wird die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen gemäß § 177 Absatz 1 Satz 2 InsO im schriftlichen Verfahren durchgeführt. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht aus. Ein Widerspruch gegen die im schriftlichen Verfahren zu prüfenden Forderungen kann innerhalb der Ausschlussfrist bis zum 01.08.2024 erklärt werden. Danach wird das Prüfungsergebnis in die Tabelle eingetragen.

Originalbekanntmachung

23.02.2024

9 IN 777/22 In dem Insolvenzverfahren All-Infrastructure GmbH, Gernsheimer Straße 83, 64319 Pfungstadt (AG Frankfurt am Main, HRB 113709), vertr. d.: Mustang Bruce Tchouta Yepga, Brunnenweg 31, 64297 Darmstadt, (Geschäftsführer), ist Termin zur Gläubigerversammlung bestimmt auf Donnerstag, 21.03.2024, 10:00 Uhr, Zimmer 4.307, 4. OG, Gebäude D, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt Tagesordnung : Zustimmung der Gläubigerversammlung, dem Insolvenzverwalter gemäß § 160 Abs. 2. Nr. 3 InsO zu gestatten, etwaige Rechtsstreite mit erheblichem Streitwert anhängig zu machen, aufzunehmen und abzulehnen sowie Vergleiche schließen zu dürfen. Hinweis: Gemäß § 160 I InsO gelten Zustimmungen als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist. Amtsgericht Darmstadt, 23.02.2024

Originalbekanntmachung

29.02.2024

9 IN 777/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der All-Infrastructure GmbH, Gernsheimer Straße 83, 64319 Pfungstadt (AG Frankfurt am Main, HRB 113709), vertr. d.: Mustang Bruce Tchouta Yepga, Brunnenweg 31, 64297 Darmstadt, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter die Festsetzung der Vergütung und Auslagen für das vorläufige Verfahren beantragt. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme bis zum 29.03.2024. Der Vergütungsantrag kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Amtsgericht Darmstadt, 29.02.2024

Originalbekanntmachung

05.04.2024

9 IN 777/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der All-Infrastructure GmbH, Gernsheimer Straße 83, 64319 Pfungstadt (AG Frankfurt am Main, HRB 113709), vertr. d.: Mustang Bruce Tchouta Yepga, Brunnenweg 31, 64297 Darmstadt, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden auf: X EUR Nettovergütung nach § 11 InsVV X EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 % X EUR Auslagen zuzüglich X EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 % X EUR Gesamtbetrag Dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Ulrich Bert, Trebing & Bert Rechtsanwälte PartGmbB, Wilhelminenstraße 30, 64285 Darmstadt, Tel.: 06151-520144-0, Fax: 06151-520144-9, Internet: www.trebing-bert.de wird gestattet, den festgesetzten Betrag des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen. G r ü n d e: Die vorläufige Verwaltung wurde mit Beschluss vom 18.01.2023 angeordnet. Nach § 11 Abs. 1 InsVV wird die Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters ...

Originalbekanntmachung

27.06.2024

Geschäfts-Nr. 9 IN 777/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der All-Infrastructure GmbH, Gernsheimer Straße 83, 64319 Pfungstadt (AG Frankfurt am Main, HRB 113709), vertr. d.: Mustang Bruce Tchouta Yepga, Brunnenweg 31, 64297 Darmstadt, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen gemäß § 177 Absatz 1 Satz 2 InsO im schriftlichen Verfahren durchgeführt. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen sowie die Anmeldeunterlagen sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Darmstadt niedergelegt. Widerspruch gegen die im schriftlichen Verfahren zu prüfenden Forderungen kann schriftlich beim Insolvenzgericht innerhalb der Ausschlussfrist bis zum 01.08.2024 erklärt werden. Danach wird das Prüfungsergebnis in die Tabelle eingetragen. Amtsgericht Darmstadt, 27.06.2024

Originalbekanntmachung

12.08.2025

9 IN 777/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der All-Infrastructure GmbH, Gernsheimer Straße 83, 64319 Pfungstadt (AG Frankfurt am Main, HRB 113709), vertr. d.: Mustang Bruce Tchouta Yepga, Brunnenweg 31, 64297 Darmstadt, (Geschäftsführer), wurde die Vergütung des Insolvenzverwalters festgesetzt auf: 1. X EUR Nettovergütung nach InsVV 2. X EUR um 170 % erhöht zzgl. 3. X EUR USt. darauf in Höhe von 19 % sowie 4. X EUR Auslagen zuzüglich 5. X EUR USt. darauf in Höhe von 19 % 6. X EUR Zustellungsauslagen zuzüglich 7. X EUR USt. darauf in Höhe von 19 %. ------------------------------------ X EUR Gesamtbetrag Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag des Beschlusses unter Berücksichtigung eventueller Vorschüsse der Insolvenzmasse zu entnehmen. G r ü n d e: Die Vergütung des Insolvenzverwalters wird nach den Vorschriften der §§ 1, 2, 3, 7, 8InsVV berechnet. Als Berechnungsgrundlage wird der Wert der Insolvenzmasse zugrunde gelegt, auf den sich die Schlussrec...

Originalbekanntmachung

12.08.2025

9 IN 777/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der All-Infrastructure GmbH, Gernsheimer Straße 83, 64319 Pfungstadt (AG Frankfurt am Main, HRB 113709), vertr. d.: Mustang Bruce Tchouta Yepga, Brunnenweg 31, 64297 Darmstadt, (Geschäftsführer), wird der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt, nachdem die Verwertung der Insolvenzmasse abgeschlossen ist und Schlusstermin sowie Prüfungstermin für nachträglich angemeldete Forderungen gemäß §§ 177, 197 InsO bestimmt auf: 01.10.2025. Spätestens an diesem Tag müssen bei Gericht eingegangen sein: eventuelle Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen, Stellungnahmen zu der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters, Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis . Hinweis gemäß § 179 Abs. 3 InsO: Gläubiger festgestellter Forderungen werden über das Prüfungsergebnis nicht von Amts wegen informiert. Rechtsmittelbelehrung:Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 E...

Originalbekanntmachung

27.08.2025

9 IN 777/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der All-Infrastructure GmbH, Gernsheimer Straße 83, 64319 Pfungstadt (AG Frankfurt am Main, HRB 113709), vertr. d.: Mustang Bruce Tchouta Yepga, Brunnenweg 31, 64297 Darmstadt, (Geschäftsführer), ist das Verteilungsverzeichnis zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt worden. Der Insolvenzverwalter hat gemäß § 188 S. 3 InsO dem Gericht angezeigt: Bei der Schlussverteilung sind Forderungen in Höhe von insgesamt 2.117.873,31 EUR zu berücksichtigen. Für die Verteilung steht ein Betrag von ca. 658.545,62 EUR aus der Insolvenzmasse abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten zur Verfügung. Amtsgericht Darmstadt, 27.08.2025

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