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Am 11.04.2024 ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Allstar-Sicherheitsdienst & Services GmbH eröffnet worden. Das Verfahren ist gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zur Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Christine Tryfon bestellt worden. Mit diesem Verfahren sind die weiteren Verfahren 810 IN 69/24 A, 810 IN 369/24 A und 810 IN 399/24 A verbunden, wobei das Verfahren 810 IN 35/24 A führt. Das schriftliche Verfahren ist angeordnet. Die Gläubiger sind aufgefordert worden, Forderungen bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Die Anmeldefrist endet am 01.07.2024. Einwendungen gegen Forderungsanmeldungen sind bis zum 15.07.2024 vorzubringen. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist gelten Zustimmungen nach § 160 InsO als erteilt und angemeldete Forderungen als festgestellt. Am 13.06.2024 hat die Insolvenzverwalterin angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Originalbekanntmachung
Originalbekanntmachung
Originalbekanntmachung
810 IN 35/24 A-6-1 In dem Insolvenzverfahren Allstar-Sicherheitsdienst & Services GmbH, Linkstraße 48, 65933 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 105248), vertr. d.: Sekandar Khan, Rheinlandstraße 44, 60529 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), hat die Insolvenzverwalterin gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht. Amtsgericht Frankfurt am Main , 13.06.2024
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