Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Amparo Gebäudemanagement UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Hessen
Adresse
Fritz-Reuter-Straße 2, 60320 Frankfurt am Main
Handelsregister
Frankfurt am Main, HRB 123754
EUID
DEM1201.HRB123754
Insolvenzgericht
Gericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 85/26 A-4-1
Phase
Forderungsanmeldung
Insolvenzverwalter
Kanzlei
MTJZ
Person
Rechtsanwältin Eliza Kryc
Adresse
Nibelungenplatz 3, 60318 Frankfurt am Main
Telefon
069/ 90 55 99 49
E-Mail
insolvenzverwaltung@mtjz.de
Fax
069/ 90 55 99 55
Website
www.mtjz.de
Gegenstand des Unternehmens
Dienstleistungen zum Betreiben (Verwalten) und Bewirtschaften von Gebäuden sowie Hausmeisterdienstleistungen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Am 23.04.2026 um 11:35 Uhr ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Amparo Gebäudemanagement UG (haftungsbeschränkt) wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Das Verfahren wird gemäß § 5 II InsO als schriftliches Verfahren geführt. Zur Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Eliza Kryc bestellt worden. Der Schuldnerin ist die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Verfahrens verboten und auf die Insolvenzverwalterin übertragen worden. Mit diesem Verfahren ist das weitere Verfahren 810 IN 242/26 A-82 verbunden, wobei das Verfahren 810 IN 85/26 A-82- führt. Die Gläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Die Anmeldefrist endet am 06.07.2026. Einwendungen gegen Forderungsanmeldungen sowie Anträge zur Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, eines Gläubigerausschusses oder zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen sind bis zum 20.07.2026 bei dem Amtsgericht Frankfurt am Main vorzubringen. Nach fruchtlosem Ablauf der Fristen gelten Zustimmungen nach § 160 InsO als erteilt und angemeldete Forderungen als festgestellt.
Originalbekanntmachung
24.04.2026
810 IN 85/26 A-82-: In dem Insolvenzverfahren Amparo Gebäudemanagement UG (haftungsbeschränkt), Fritz-Reuter-Straße 2, 60320 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 123754),
vertreten durch:
Klaus-Dieter Rützel, Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), wurde am 23.04.2026 um 11:35 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.
Zur Insolvenzverwalterin wurde bestellt:
Rechtsanwältin Eliza Kryc, MTJZ, Nibelungenplatz 3, 60318 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 90 55 99 49, Fax: 069/ 90 55 99 55, E-Mail: insolvenzverwaltung@mtjz.de, Internet: www.mtjz.de.
Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und der Insolvenzverwalterin übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr d...
810 IN 85/26 A-82-: In dem Insolvenzverfahren Amparo Gebäudemanagement UG (haftungsbeschränkt), Fritz-Reuter-Straße 2, 60320 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 123754),
vertreten durch:
Klaus-Dieter Rützel, Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), wurde am 23.04.2026 um 11:35 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.
Zur Insolvenzverwalterin wurde bestellt:
Rechtsanwältin Eliza Kryc, MTJZ, Nibelungenplatz 3, 60318 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 90 55 99 49, Fax: 069/ 90 55 99 55, E-Mail: insolvenzverwaltung@mtjz.de, Internet: www.mtjz.de.
Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und der Insolvenzverwalterin übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber der Insolvenzverwalterin.
Mit diesem Verfahren wird das weitere Verfahren 810 IN 242/26 A-82 verbunden. Das Verfahren 810 IN 85/26 A-82- führt.
Hinweise:
Gläubiger, die elektronische Dokumente über einen sicheren elektronischen Übermittlungsweg (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilproessordnung Genannten bleibt unberührt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Insolvenzgericht, Frankfurt am Main den 23.04.2026
Originalbekanntmachung
04.05.2026
810 IN 85/26 A-4-1 Am 23.04.2026 um 11:35 Uhr ist das Insolvenzverfahren Amparo Gebäudemanagement UG (haftungsbeschränkt), Fritz-Reuter-Straße 2, 60320 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 123754),
vertreten durch:
Klaus-Dieter Rützel, Fritz-Reuter-Straße 2, 60320 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), eröffnet worden. Insolvenzverwalterin: Rechtsanwältin Eliza Kryc, MTJZ, Nibelungenplatz 3, 60318 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 90 55 99 49, Fax: 069/ 90 55 99 55, E-Mail: insolvenzverwaltung@mtjz.de, Internet: www.mtjz.de
Das schriftliche Verfahren ist angeordnet, § 5 II InsO.
Die Gläubiger werden aufgefordert Anmeldungen bei der Insolvenzverwalterin vorzunehmen. Anmeldefrist: 06.07.2026
Einwendungen bzw. Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie ggf. folgende Anträge sind bis zum 20.07.2026 schriftlich bei dem hiesigen Insolvenzgericht, Geb. F, Klingerstr. 20, Frankfurt/M. vorzubringen:
* Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)
* Wahl eines Gläubigerausschusses
* ...
810 IN 85/26 A-4-1 Am 23.04.2026 um 11:35 Uhr ist das Insolvenzverfahren Amparo Gebäudemanagement UG (haftungsbeschränkt), Fritz-Reuter-Straße 2, 60320 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 123754),
vertreten durch:
Klaus-Dieter Rützel, Fritz-Reuter-Straße 2, 60320 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), eröffnet worden. Insolvenzverwalterin: Rechtsanwältin Eliza Kryc, MTJZ, Nibelungenplatz 3, 60318 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 90 55 99 49, Fax: 069/ 90 55 99 55, E-Mail: insolvenzverwaltung@mtjz.de, Internet: www.mtjz.de
Das schriftliche Verfahren ist angeordnet, § 5 II InsO.
Die Gläubiger werden aufgefordert Anmeldungen bei der Insolvenzverwalterin vorzunehmen. Anmeldefrist: 06.07.2026
Einwendungen bzw. Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie ggf. folgende Anträge sind bis zum 20.07.2026 schriftlich bei dem hiesigen Insolvenzgericht, Geb. F, Klingerstr. 20, Frankfurt/M. vorzubringen:
* Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)
* Wahl eines Gläubigerausschusses
* Entscheidungen über die Vornahme von besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO)
* Entscheidung über die Fortführung des schuldnerischen Unternehmens
* Entscheidung über die nachträgliche Anordnung der Eigenverwaltung (§ 271 InsO) bzw. Aufhebung der Anordnung (§ 272 InsO), der Mitwirkung des Gläubigerausschusses (§ 276 InsO), der Mitwirkung der Überwachungsorgane (§ 276a InsO) sowie die Anordnung der Zustimmungsbedürftigkeit (§ 277 InsO)
* gegebenenfalls Entscheidungen über die in den §§ 66 (Rechnungslegung), 100 (Unterhalt aus der Insolvenzmasse), 149 (Änderung der Hinterlegungsstelle), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte) InsO bezeichneten Angelegenheiten
Nach fruchtlosem Ablauf der vorgenannten Frist gelten Zustimmungen nach § 160 InsO als erteilt und sämtliche rechtzeitig angemeldeten Forderungen als festgestellt.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 27.04.2026
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