Antragsverfahren Hessen HRB 128173

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Insolvenzprofil

AMS-Montage GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Salzschlirferstraße 22, 60386 Frankfurt am Main
Handelsregister
Frankfurt am Main, HRB 128173
EUID
DEM1201.HRB128173

Insolvenzgericht

Gericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 297/25 A-12-
Phase
Antragsverfahren

Insolvenzverwalter

Person
Rechtsanwalt Karl-Heinz Trebing

Gegenstand des Unternehmens

Montage von Möbeln und Glaswänden, Renigungsarbeiten, Fahrzeugpflege- und aufbereitung, Trockenbau, Innenausbau, Abschleppdienst und Tansporte bis 3,5 Tonnen

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat den Insolvenzantrag des Finanzamts Frankfurt am Main gegen die AMS-Montage GmbH abgewiesen, da keine Masse vorhanden ist, die die Verfahrenskosten deckt. Die Ablehnung beruht auf § 26 Abs. 1 InsO. Ermittlungen und ein Gutachten des Sachverständigen Rechtsanwalt Karl-Heinz Trebing vom 19.03.2026 haben ergeben, dass zwar ein Eröffnungsgrund vorliegt, jedoch keine kostendeckende Masse existiert. Weder der Antragsteller noch die Antragsgegnerin waren bereit oder in der Lage, einen Massekostenvorschuss zu leisten. Das Gericht hat angeordnet, die Antragsgegnerin in das Schuldnerverzeichnis einzutragen gemäß § 26 Abs. 2 InsO i. V. m. § 882b ZPO. Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragsgegnerin. Der Gegenstandswert wurde auf 500,00 EUR festgesetzt.

Originalbekanntmachung

27.04.2026

Amtsgericht Frankfurt am Main 27.04.2026 - Insolvenzgericht - 810 IN 297/25 A-12- B e s c h l u s s In dem Insolvenzantragsverfahren Land Hessen vertreten durch das Finanzamt Frankfurt am Main, Gutleutstraße 118-124, 60327 Frankfurt am Main, - Antragsteller - g e g e n AMS-Montage GmbH, lt HR: Salzschlirferstraße 22, 60386 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 128173), vertreten durch: Stipo Tutis, zz. unbekannten Aufenthalts, (Geschäftsführer), - Antragsgegnerin - wird der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens - mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse - a b g e w i e s e n . Es wird die Eintragung der Antragsgegnerin in das Schuldnerverzeichnis angeordnet. Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragsgegnerin. Der Gegenstandswert wird auf 500,00 EUR festgesetzt. G r ü n d e : Die Ablehnung des Eröffnungsantrages beruht auf § 26 Abs. 1 InsO. Die durchgeführten Ermittlungen haben ergeben, dass zwar ein Eröffnungsgrund vorliegt, aber keine Masse vorhanden ist,...

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