Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Andreas Kämpf GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
In der Schildwacht 11, 65933 Frankfurt am Main
Handelsregister
Frankfurt am Main, HRB 8585
EUID
DEM1201.HRB8585
Insolvenzgericht
Gericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 1420/14 K-16-9
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Person
Geschäftsführer Detlef Glitsch
Adresse
In der Schildwacht 11, 65933 Frankfurt am Main
Gegenstand des Unternehmens
Der Bau von sanitären Anlagen, Heizungsanlagen und die Blechbearbeitung, die Beteiligung an anderen Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art, die Verwaltung dieser Beteiligungen und die Übernahme der Geschäftsführung und Vertretung solcher Unternehmen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Andreas Kämpf GmbH, Frankfurt am Main, ist aufgehoben worden. Die Aufhebung erfolgte gemäß § 200 Abs. 1 InsO, nachdem die Schlussverteilung vollzogen ist. Das Insolvenzgericht Frankfurt am Main hat die Entscheidung am 09.04.2026 verkündet. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen Erinnerung eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
14.04.2026
810 IN 1420/14 K-16-9 Das Insolvenzverfahren Andreas Kämpf GmbH, In der Schildwacht 11, 65933 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 8585), vertreten durch: Detlef Glitsch, Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), wird aufgehoben, nachdem die Schlussverteilung vollzogen ist, § 200 Abs. 1 InsO.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einr...
810 IN 1420/14 K-16-9 Das Insolvenzverfahren Andreas Kämpf GmbH, In der Schildwacht 11, 65933 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 8585), vertreten durch: Detlef Glitsch, Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), wird aufgehoben, nachdem die Schlussverteilung vollzogen ist, § 200 Abs. 1 InsO.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, den 09.04.2026
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