Forderungsanmeldung Hessen HRB 77464

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

ao personal gmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Hanauer Landstraße 17, 60314 Frankfurt am Main
Handelsregister
Frankfurt am Main, HRB 77464
EUID
DEM1201.HRB77464

Insolvenzgericht

Gericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 1956/25 A-6-9
Phase
Forderungsanmeldung

Insolvenzverwalter

Kanzlei
BK Rechtsanwälte
Person
Rechtsanwältin Claudia Bierhals
Adresse
Carl-Benz-Straße 21, 60386 Frankfurt am Main
Telefon
069/ 87 00 66 16 0
E-Mail
office@bk-in.eu
Fax
069/ 87 00 66 16 6
Website
www.bk-in.eu

Gegenstand des Unternehmens

gewerbliche Arbeitnehmerüberlassung, die Arbeitsvermittlung sowie sämtliche damit zusammenhängende Dienstleistungen. Ferner hat die Gesellschaft die Beteiligung an anderen Unternehmen mit einem verwandten Unternehmenszweck sowie deren Geschäftsführung unter Übernahme der unbeschränkten Haftung zum Gegenstand.

Zusammenfassung des Verfahrens

Am 27.01.2026 ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ao personal gmbH mit vorläufiger Verwaltung des Vermögens angeordnet worden. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Claudia Bierhals bestellt worden. Am 02.03.2026 ist das Insolvenzverfahren wegen drohender Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Das schriftliche Verfahren ist angeordnet. Die Gläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 18.05.2026 bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Einwendungen gegen Forderungsanmeldungen sowie Anträge auf Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, eines Gläubigerausschusses oder über besonders bedeutsame Rechtshandlungen sind bis zum 01.06.2026 bei dem Insolvenzgericht vorzubringen. Nach fruchtlosem Ablauf der Fristen gelten bestimmte Zustimmungen als erteilt und angemeldete Forderungen als festgestellt.

Originalbekanntmachung

28.01.2026

810 IN 1956/25 A-77-: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der ao personal gmbH, Hanauer Landstraße 17, 60314 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 77464), vertr. d.: Boris Kutzborra, (Geschäftsführer), ist am 27.01.2026 um 11:05 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Claudia Bierhals, BK Rechtsanwälte, Carl-Benz-Straße 21, 60386 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 87 00 66 16 0, Fax: 069/ 87 00 66 16 6, E-Mail: office@bk-in.eu, Internet: www.bk-in.eu bestellt worden. Amtsgericht Frankfurt am Main, 27.01.2026

Originalbekanntmachung

03.03.2026

810 IN 1956/25 A-77-: In dem Insolvenzverfahren ao personal gmbH, Hanauer Landstraße 17, 60314 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 77464), vertreten durch: Boris Kutzborra, (Geschäftsführer), wurde am 02.03.2026 um 10:26 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen drohender Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet. Zur Insolvenzverwalterin wurde bestellt: Rechtsanwältin Claudia Bierhals, BK Rechtsanwälte, Carl-Benz-Straße 21, 60386 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 87 00 66 16 0, Fax: 069/ 87 00 66 16 6, E-Mail: office@bk-in.eu, Internet: www.bk-in.eu. Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und der Insolvenzverwalterin übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpfli...

Originalbekanntmachung

05.03.2026

810 IN 1956/25 A-6-9 Am 02.03.2026 um 10:26 Uhr ist das Insolvenzverfahren ao personal gmbH, Hanauer Landstraße 17, 60314 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 77464), vertreten durch: Boris Kutzborra, Bischofsheim, (Geschäftsführer), eröffnet worden. Insolvenzverwalterin: Rechtsanwältin Claudia Bierhals, BK Rechtsanwälte, Carl-Benz-Straße 21, 60386 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 87 00 66 16 0, Fax: 069/ 87 00 66 16 6, E-Mail: office@bk-in.eu, Internet: www.bk-in.eu Das schriftliche Verfahren ist angeordnet, § 5 II InsO. Die Gläubiger werden aufgefordert Anmeldungen bei der Insolvenzverwalterin vorzunehmen. Anmeldefrist: 18.05.2026 Einwendungen bzw. Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie ggf. folgende Anträge sind bis zum 01.06.2026 schriftlich bei dem hiesigen Insolvenzgericht, Geb. F, Klingerstr. 20, Frankfurt/M. vorzubringen: * Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO) * Wahl eines Gläubigerausschusses * Entscheidungen über die Vornahme von besonders bedeutsam...

Originalbekanntmachung

15.05.2026

Amtsgericht Frankfurt am Main 15.05.2026 - Insolvenzgericht - 810 IN 1956/25 A-6-9 B e s c h l u s s In dem Insolvenzverfahren ao personal gmbH, Hanauer Landstraße 17, 60314 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 77464), vertreten durch: Boris Kutzborra, Bischofsheim, (Geschäftsführer), werden für die vorläufige Insolvenzverwalterin festgesetzt: Vergütung: EUR XXX Auslagenpauschale: EUR XXX Umsatzsteuer: EUR XXX Summe: EUR XXX Gründe: Aus der zugrunde zu legenden Bemessungsgrundlage von EUR 30.021,15 errechnet sich unter Anwendung der maßgeblichen Regelsätze zunächst die Vergütung des endgültigen Insolvenzverwalters in Höhe von EUR XXX Aus diesem Betrag steht der vorläufigen Insolvenzverwalterin allerdings nur ein Bruchteil zu, der regelmäßig 1/4 beträgt und in diesem Verfahren als angemessen und ausreichend anzusehen ist.Antragsgemäß erhält die vorläufige Insolvenzverwalterin die Auslagenpauschale und die auf Vergütung und Pauschale entfallende Umsatzsteuer festgesetzt; § 63 Abs...

Originalbekanntmachung

01.06.2026

810 IN 1956/25 A-6-9 In dem Insolvenzverfahren ao personal gmbH, Hanauer Landstraße 17, 60314 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 77464), vertr. d.: Boris Kutzborra, Eleonorenstraße 6a, 65474 Bischofsheim, (Geschäftsführer), hat die Insolvenzverwalterin gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht. Amtsgericht Frankfurt am Main , 01.06.2026

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