Forderungsanmeldung Hessen HRB 111358

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

AraMed GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Westhafenplatz 1, 60327 Frankfurt am Main
Handelsregister
Frankfurt am Main, HRB 111358
EUID
DEM1201.HRB111358

Insolvenzgericht

Gericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 1389/23 A-9-7
Phase
Forderungsanmeldung

Insolvenzverwalter

Person
Rechtsanwältin Petra Heidenfelder
Adresse
Neue Mainzer Straße 1, 60311 Frankfurt am Main
Telefon
069/ 68 97 47 60
E-Mail
frankfurt@schneidergeiwitz.de
Fax
069/ 68 97 47 62 0
Website
www.schneidergeiwitz.de

Gegenstand des Unternehmens

Der Handel und die Herstellung von pharmazeutischen Rohstoffen, pharmazeutischen Produkten, Arzneimitteln, Medizinprodukten, Nahrungsergänzungsmitteln und diätetischen Nahrungsmitteln.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der AraMed GmbH ist am 28.03.2024 um 09:30 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zur Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Petra Heidenfelder bestellt. Der Schuldnerin wurde die Verfügung über ihr Vermögen untersagt und auf die Insolvenzverwalterin übertragen. Das schriftliche Verfahren ist angeordnet. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 10.06.2024 bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Einwendungen gegen Forderungsanmeldungen sind bis zum 24.06.2024 bei dem Insolvenzgericht vorzubringen. Zudem wurden Termine für die Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, die Wahl eines Gläubigerausschusses sowie Entscheidungen über besonders bedeutsame Rechtshandlungen und die Fortführung des Unternehmens genannt. Nach fruchtlosem Ablauf der Fristen gelten bestimmte Zustimmungen als erteilt und angemeldete Forderungen als festgestellt. Vor der Eröffnung war eine Vergütung für die vorläufige Insolvenzverwalterin festgesetzt worden, wobei aufgrund von Investorenprozessen und Branchenspezifika ein erhöhter Bruchteil von 45% angesetzt wurde.

Originalbekanntmachung

28.03.2024

810 IN 1389/23 A: In dem Insolvenzverfahren AraMed GmbH, Westhafenplatz 1, 60327 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 111358), vertreten durch: Dr. Yorn Schmidt, (Geschäftsführer), wurde am 28.03.2024 um 09:30 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet. Zur Insolvenzverwalterin wurde bestellt: Rechtsanwältin Petra Heidenfelder, Neue Mainzer Straße 1, 60311 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 68 97 47 60, Fax: 069/ 68 97 47 62 0, E-Mail: frankfurt@schneidergeiwitz.de, Internet: www.schneidergeiwitz.de. Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und der Insolvenzverwalterin übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenü...

Originalbekanntmachung

09.04.2024

810 IN 1389/23 A-12-7 Am 28.03.2024 um 09:30 Uhr ist das Insolvenzverfahren AraMed GmbH, Westhafenplatz 1, 60327 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 111358), vertreten durch: Dr. Yorn Schmidt, (Geschäftsführer), eröffnet worden. Insolvenzverwalterin: Rechtsanwältin Petra Heidenfelder, Neue Mainzer Straße 1, 60311 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 68 97 47 60, Fax: 069/ 68 97 47 62 0, E-Mail: frankfurt@schneidergeiwitz.de, Internet: www.schneidergeiwitz.de Das schriftliche Verfahren ist angeordnet, § 5 II InsO. Die Gläubiger werden aufgefordert Anmeldungen bei der Insolvenzverwalterin vorzunehmen. Anmeldefrist: 10.06.2024 Einwendungen bzw. Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie ggf. folgende Anträge sind bis zum 24.06.2024 schriftlich bei dem hiesigen Insolvenzgericht, Geb. F, Klingerstr. 20, Frankfurt/M. vorzubringen: * Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO) * Wahl eines Gläubigerausschusses * Entscheidungen über die Vornahme von besonders bedeutsamen Rechtshan...

Originalbekanntmachung

16.12.2025

810 IN 1389/23 A-9-7 In dem Insolvenzverfahren AraMed GmbH, Westhafenplatz 1, 60327 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 111358), vertreten durch: Dr. Yorn Schmidt, (Geschäftsführer), werden für die vorläufige(n) Insolvenzverwalterin festgesetzt: Vergütung: EUR XXX Auslagenpauschale: EUR XXX Umsatzsteuer: EUR XXX Summe: EUR XXX Gründe: Aus der zugrunde zu legenden Bemessungsgrundlage von EUR 460.961,34 errechnet sich unter Anwendung der maßgeblichen Regelsätze zunächst die Vergütung des endgültigen Insolvenzverwalters in Höhe von EUR XXX. Aus diesem Betrag steht der vorläufigen Insolvenzverwalterin allerdings nur ein Bruchteil (Prozentsatz) zu, der regelmäßig 1/4 (25%) beträgt. Mit diesem Bruchteil ist die Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters in einem durchschnittlichen Verfahren abgegolten. Zuschläge können demnach nur für eine Tätigkeit zugestanden werden, die über das gewöhnliche Maß hinaus die vorläufigen Insolvenzverwalterin in Anspruch genommen haben. Das vorlieg...

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