Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Archaeus Sante GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Darmstädter Landstraße 116, 60598 Frankfurt am Main
Handelsregister
Frankfurt am Main, HRB 88293
EUID
DEM1201.HRB88293
Insolvenzgericht
Gericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 96/24 A
Phase
Eröffnungsbeschluss
Insolvenzverwalter
Kanzlei
BK Rechtsanwälte
Person
Rechtsanwältin Claudia Bierhals
Adresse
Carl-Benz-Straße 21, 60386 Frankfurt am Main
Telefon
069/ 87 00 66 16 0
E-Mail
office@bk-in.eu
Fax
069/ 87 00 66 16 6
Website
www.bk-in.eu
Gegenstand des Unternehmens
Kauf und Vertrieb von Produkten zur Erhaltung und Förderung der Gesundheit einschließlich Zubehör und energieerzeugende und -harmonisierende Geräte.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Archaeus Sante GmbH ist am 08.05.2026 um 17:42 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Das zuständige Insolvenzgericht Frankfurt am Main hat die Verfügungsbefugnis des Schuldners für die Dauer des Verfahrens untersagt und auf die bestellte Insolvenzverwalterin übertragen. Zur Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Claudia Bierhals von der Kanzlei BK Rechtsanwälte bestellt. Mit diesem Verfahren wird das weitere Verfahren 810 IN 629/24 A verbunden, wobei das aktuelle Verfahren 810 IN 96/24 A führt. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin sind nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr möglich; geleistete Zahlungen, die nicht zur Masse gelangen, können zur nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber der Insolvenzverwalterin führen. Gläubiger können ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Löschungsfristen für Veröffentlichungen richten sich nach der Insolvenzordnung-Bekanntmachungsverordnung.
Originalbekanntmachung
11.05.2026
810 IN 96/24 A: In dem Insolvenzverfahren Archaeus Sante GmbH, Darmstädter Landstraße 116, 60598 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 88293),
vertreten durch:
Younes Tahar Bouaoun, (Geschäftsführer), wurde am 08.05.2026 um 17:42 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.
Zur Insolvenzverwalterin wurde bestellt:
Rechtsanwältin Claudia Bierhals, BK Rechtsanwälte, Carl-Benz-Straße 21, 60386 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 87 00 66 16 0, Fax: 069/ 87 00 66 16 6, E-Mail: office@bk-in.eu, Internet: www.bk-in.eu.
Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und der Insolvenzverwalterin übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflicht...
810 IN 96/24 A: In dem Insolvenzverfahren Archaeus Sante GmbH, Darmstädter Landstraße 116, 60598 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 88293),
vertreten durch:
Younes Tahar Bouaoun, (Geschäftsführer), wurde am 08.05.2026 um 17:42 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.
Zur Insolvenzverwalterin wurde bestellt:
Rechtsanwältin Claudia Bierhals, BK Rechtsanwälte, Carl-Benz-Straße 21, 60386 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 87 00 66 16 0, Fax: 069/ 87 00 66 16 6, E-Mail: office@bk-in.eu, Internet: www.bk-in.eu.
Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und der Insolvenzverwalterin übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber der Insolvenzverwalterin.
Mit diesem Verfahren wird das weitere Verfahren 810 IN 629/24 A verbunden. Das Verfahren 810 IN 96/24 A führt.
Hinweise:
Gläubiger, die elektronische Dokumente über einen sicheren elektronischen Übermittlungsweg (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilproessordnung Genannten bleibt unberührt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Insolvenzgericht, Frankfurt am Main den 08.05.2026
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