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Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Arctic Earth GmbH, vertreten durch Geschäftsführer Manfred Klaus Weber, ist am 26.04.2024 im Antragsverfahren mit der Anordnung der vorläufigen Verwaltung des Vermögens sowie der Bestellung der Rechtsanwältin Petra Heidenfelder zur vorläufigen Insolvenzverwalterin verbunden. Verfügungen der Schuldnerin bedürfen der Zustimmung der vorläufigen Verwalterin. Am 25.06.2024 ist das Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Die Verfügungsbefugnis der Schuldnerin ist für die Dauer des Verfahrens untersagt und auf die Insolvenzverwalterin übertragen worden. Das schriftliche Verfahren ist angeordnet. Die Gläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 09.09.2024 bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Einwendungen gegen Forderungsanmeldungen sind bis zum 23.09.2024 bei dem Insolvenzgericht vorzubringen. Für die vorläufige Insolvenzverwalterin ist eine Vergütung festgesetzt worden, die sich aus einem Viertel der Bemessungsgrundlage von EUR 31.195,46 errechnet.
Originalbekanntmachung
810 IN 469/24 A: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Arctic Earth GmbH, Wilhelm-Leuschner-Straße 42, 63263 Neu-Isenburg (AG Frankfurt am Main, HRB 120299), vertr. d.: Manfred Klaus Weber, (Geschäftsführer), ist am 26.04.2024 um 14:05 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Petra Heidenfelder, Neue Mainzer Straße 1, 60311 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 68 97 47 60, Fax: 069/ 68 97 47 62 0, E-Mail: frankfurt@schneidergeiwitz.de, Internet: www.schneidergeiwitz.de bestellt worden. Amtsgericht Frankfurt am Main, 26.04.2024
Originalbekanntmachung
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