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Insolvenzprofil
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Logistik und Paketzustellung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ARDEX Logistik GmbH, Frankfurt am Main, ist eröffnet. Im Verfahren sind Sujeevan Selvakulendran als Geschäftsführer der Schuldnerin tätig. Das Insolvenzgericht Frankfurt am Main hat die Prüfung nachträglich angemeldeter, nicht nachrangiger Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Für die bis zum 08.04.2024 nachträglich angemeldeten Forderungen endete die Widerspruchsfrist am 22.04.2024. Für bis zum 16.02.2026 nachträglich angemeldete Forderungen endet die Widerspruchsfrist am 02.03.2026. Solange innerhalb der jeweiligen Widerspruchsfristen kein Widerspruch erhoben wird, gelten die Forderungen als festgestellt.
Originalbekanntmachung
810 IN 646/21 A-6-9 - In dem Insolvenzverfahren ARDEX Logistik GmbH, Adam-Opel-Straße 5, 60386 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 116096), vertreten durch: Sujeevan Selvakulendran, Küferstraße 10, 65931 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der bis zum 08.04.2024 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO. Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 22.04.2024 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben. Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt. Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 23.02.2024
Originalbekanntmachung
810 IN 646/21 A-6-9 In dem Insolvenzverfahren ARDEX Logistik GmbH, Adam-Opel-Straße 5, 60386 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 116096), vertreten durch: Sujeevan Selvakulendran, unbekannten Aufenthaltes, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der bis zum 16.02.2026 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO. Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 02.03.2026 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben. Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt. Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 19.01.2026
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