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Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Arona GmbH ist eröffnet. Der Geschäftsführer Roman Rebensdorff vertritt die Schuldnerin. Das Amtsgericht Chemnitz hat die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Den Beteiligten, insbesondere dem Insolvenzverwalter, den Insolvenzgläubigern und der Schuldnerin, ist Gelegenheit gegeben, bis zum 01.06.2026 den Forderungen beim Amtsgericht Chemnitz schriftlich zu widersprechen. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine gesonderte Benachrichtigung. Die Forderungsanmeldungen sowie der Beschluss über die Anordnung der Forderungsprüfung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht aus.
Originalbekanntmachung
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht Aktenzeichen: 320 IN 315/22 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Arona GmbH, vertr. d. d. GF Roman Rebendorff Schwarzenberger Straße 7, 08280 Aue-Bad Schlema, Amtsgericht Frankfurt am Main , HRB 114906 vertreten durch den Geschäftsführer Roman Rebensdorff - wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin erhalten Gelegenheit, bis zum 01.06.2026 den Forderungen beim Amtsgericht Chemnitz Gerichtsstraße 2 09112 Chemnitz unter Angabe des Aktenzeichens schriftlich zu widersprechen. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. Die Forderungsanmeldungen und der Beschluss über die Anordnung der Forderungsprüfung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
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