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Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
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Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Vertrieb und Marketing von Asset Management Dienstleistungen und Investmentprodukt-Managementdienstleistungen. Im Rahmen dieser Tätigkeiten erbringt die Gesellschaft ausschließlich die Anlage- und Abschlussvermittlung im Sinne des § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 1 und 2 KWG von Anteilen an Invetsmentvermögen, die von einer Kapitalanlagegesellschaft augegeben werden und/oder von ausländischen Investmentanteilen, die nach dem Investmentgesetz öffentlich vertrieben werden dürfen, für die in § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 8 KWG genannten Unternehmen. Bei der Erbringung dieser Finanzdienstleistungen ist die Gesellschaft nicht befugt, sich Eigentum oder Besitz an Geldern oder Anteilen von Kunden zu verschaffen. Sondervermögen mit zusätzlichen Risiken nach § 112 des Investmentgesetzes (sog. "Single-Hedgefonds") dürfen nicht vermittelt werden. Gegenstand des Unternehmens ist ferner die Anlageberatung i.S. d. KWG, einschließlich der Beratung über die taktische und strategische Aufteilung des anzulegenden Vermögens (Asset Allocation und Asset Liability Management-Beratung).
Am 04.02.2026 um 15:43 Uhr ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Asecuris Asset Management Advisory GmbH, vertreten durch Geschäftsführer Helmut Schnabel, wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Das schriftliche Verfahren ist gemäß § 5 II InsO angeordnet. Zur Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Kathrin Brockmeyer von der horizon-re GmbH bestellt. Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Verfahrens verboten und auf die Insolvenzverwalterin übertragen. Die Gläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 20.04.2026 bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Einwendungen bzw. Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie Anträge auf Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, eines Gläubigerausschusses oder Entscheidungen über besonders bedeutsame Rechtshandlungen sind bis zum 04.05.2026 bei dem Amtsgericht Frankfurt am Main vorzubringen. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist gelten bestimmte Zustimmungen als erteilt und angemeldete Forderungen als festgestellt.
Originalbekanntmachung
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