Laufendes Insolvenzverfahren Hessen HRB 106712

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Insolvenzprofil

ASF Beteiligung GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Zeilweg 44, 60439 Frankfurt am Main
Handelsregister
Frankfurt am Main, HRB 106712
EUID
DEM1201.HRB106712

Insolvenzgericht

Gericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 1022/23 A-9-1
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren

Insolvenzverwalter

Person
Rechtsanwältin Dr. Kerstin Becker
Adresse
Trakehner Straße 7-9 /Gebäude B, 60487 Frankfurt am Main
Telefon
069/ 71 67 99 80
E-Mail
info@becker-krueger.de
Fax
069/ 71 67 99 88 8
Website
www.becker-krueger.de

Gegenstand des Unternehmens

Verwaltung ausschließlich eigenen Vermögens und das Erwerben, Veräußern, Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Unternehmen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung sowie die Erbringung betriebswirtschaftlicher Beratungen und Dienstleistungen, insbesondere Management-Dienstleistungen. Ausgenommen hiervon sind jedoch solche Tätigkeiten, die rechtsberatend sind oder einer behördlichen Genehmigung bedürfen.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ASF Beteiligung GmbH, vertreten durch Geschäftsführer Muamer Kujevic, ist am 24.01.2024 im Antragsverfahren vor dem Amtsgericht Frankfurt am Main eingeleitet worden. Am selben Tag ist um 11:18 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Dr. Kerstin Becker bestellt worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Im weiteren Verfahrensverlauf ist die Prüfung der bis zum 29.06.2026 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet worden. Die Insolvenzverwalterin, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 13.07.2026 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben. Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.

Originalbekanntmachung

24.01.2024

810 IN 1022/23 A: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der ASF Beteiligung GmbH, Zeilweg 44, 60439 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 106712), vertr. d.: Muamer Kujevic, (Geschäftsführer), ist am 24.01.2024 um 11:18 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Dr. Kerstin Becker, Trakehner Straße 7-9 /Gebäude B, 60487 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 71 67 99 80, Fax: 069/ 71 67 99 88 8, E-Mail: info@becker-krueger.de, Internet: www.becker-krueger.de bestellt worden. Amtsgericht Frankfurt am Main, 24.01.2024

Originalbekanntmachung

25.07.2025

810 IN 1022/23 A-9-1 In dem Insolvenzverfahren ASF Beteiligung GmbH, Zeilweg 44, 60439 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 106712), vertreten durch: Muamer Kujevic, Seevetal, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der bis zum 29.09.2025 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO. Die Insolvenzverwalterin, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 13.10.2025 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben. Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt. Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 10.07.2025

Originalbekanntmachung

16.04.2026

810 IN 1022/23 A-9-1 In dem Insolvenzverfahren ASF Beteiligung GmbH, Zeilweg 44, 60439 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 106712), vertreten durch: Muamer Kujevic, Seevedeich 13, 21217 Seevetal, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der bis zum 29.06.2026 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO. Die Insolvenzverwalterin, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 13.07.2026 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben. Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt. Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 16.04.2026

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