Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Astrein Exzellent Gebäudemanagement GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Körnerstraße 10 A, 30159 Hannover
Handelsregister
Frankfurt am Main, HRB 111745
EUID
DEM1201.HRB111745
Insolvenzgericht
Gericht
Hannover
Aktenzeichen
906 IN 359/26 - 7 -
Phase
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzverwalter
Person
Rechtsanwalt Henning Sämisch
Adresse
Hildesheimer Straße 25, 30169 Hannover
Telefon
0511 999 796-10
Fax
0511 999 796-11
Gegenstand des Unternehmens
Hotelreinigung, Organisation von handwerklichen und kaufmännischen Tätigkeiten im Bereich der Gebäudebewirtschaftung, Hausmeisterdienste, Baum-, Gehölz, Hecken- und Gartenpflege, Raumausstattung und - gestaltung, Winterdienste, Gebäudebewachung und Schließdienste, Hilfsarbeiten bei Abbruch- und Aufräumarbeiten sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten; ferner Wärme- und Kältetechnik, die durch Subunternehmer und Fachbetriebe geleistet werden
Zusammenfassung des Verfahrens
Über das Vermögen der Astrein Exzellent Gebäudemanagement GmbH, vertreten durch Geschäftsführer Denislav Stoyanov, ist am 12.05.2026 um 15:16 Uhr die vorläufige Verwaltung angeordnet worden. Mit dieser Anordnung sind Verfügungen der Antragsgegnerin nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Henning Sämisch bestellt worden. Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten. Gegen die Entscheidung kann die Antragsgegnerin sowie gegebenenfalls auch Gläubiger innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Die Frist beginnt mit der Zustellung oder Verkündung der Entscheidung.
Originalbekanntmachung
12.05.2026
906 IN 359/26 - 7 -: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Astrein Exzellent Gebäudemanagement GmbH, Körnerstraße 10 A, 30159 Hannover, DEUTSCHLAND (AG Frankfurt am Main, HRB 111745), vertr. d.: Denislav Stoyanov, Haiger, (Geschäftsführer), ist am 12.05.2026 um 15:16 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Henning Sämisch, Hildesheimer Straße 25, 30169 Hannover, Tel.: 0511 999 796-10, Fax: 0511 999 796-11 bestellt worden.
Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hin...
906 IN 359/26 - 7 -: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Astrein Exzellent Gebäudemanagement GmbH, Körnerstraße 10 A, 30159 Hannover, DEUTSCHLAND (AG Frankfurt am Main, HRB 111745), vertr. d.: Denislav Stoyanov, Haiger, (Geschäftsführer), ist am 12.05.2026 um 15:16 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Henning Sämisch, Hildesheimer Straße 25, 30169 Hannover, Tel.: 0511 999 796-10, Fax: 0511 999 796-11 bestellt worden.
Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 12.05.2026
Hinweise (Art. 13 und 14 DS-GVO) zum Datenschutz und zu Ihren Rechten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter:
https://www.amtsgericht-hannover.niedersachsen.de/gericht/datenschutzerklaerung/datenschutzerklaerung-165325.html
Auf Wunsch werden wir Ihnen die Datenschutzerklärung zusenden.
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.