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Hoch- und Tiefbau.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Atlas GmbH, Frankfurt am Main, ist eröffnet. Die Insolvenzverwalterin hat angeordnet, dass die Prüfung der bis zum 15.07.2024 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren gemäß § 177 I 2 InsO erfolgt. Gläubiger, die Schuldnerin und die Insolvenzverwalterin können bis zum 29.07.2024 schriftlich Widerspruch gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem Insolvenzgericht Frankfurt am Main erheben. Die Anmeldeunterlagen sowie eingegangene Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist zur Einsicht aus. Wird innerhalb der Frist kein Widerspruch erhoben, gilt die Forderung als festgestellt. Das Gericht hat die Bekanntmachung am 30.04.2024 verfasst.
Originalbekanntmachung
810 IN 254/20 A-14-5 - In dem Insolvenzverfahren Atlas GmbH Hoch- und Tiefbau, Bornheimer Landwehr 22, 60385 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 98879), vertreten durch: Faruk Sabanovic, Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der bis zum 15.07.2024 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO. Die Insolvenzverwalterin, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 29.07.2024 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben. Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt. Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 30.04.2024
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