Schlussverteilung Hessen HRB 88625

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Insolvenzprofil

Autoreinigung Hensel UG (haftungsbeschränkt)

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Hessen
Adresse
Mainzer Landstraße 619, 65933 Frankfurt am Main
Handelsregister
Frankfurt am Main, HRB 88625
EUID
DEM1201.HRB88625

Insolvenzgericht

Gericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 1294/23 H-3-1
Phase
Schlussverteilung

Insolvenzverwalter

Kanzlei
LESSING Rechtsanwälte
Person
Rechtsanwältin Heike Sopp
Adresse
Schöne Aussicht 6, 61348 Bad Homburg v. d.Höhe
Telefon
06172/ 88 696 10
E-Mail
office@ra-lessing.de
Fax
06172/ 88 696 50

Gegenstand des Unternehmens

Durchführung von Reinigungs- und Aufbereitungsarbeiten an Fahrzeugen

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Autoreinigung Hensel UG (haftungsbeschränkt) ist am 02.05.2024 um 16:07 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zur Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Heike Sopp bestellt worden. Die Gläubiger sind aufgefordert worden, ihre Forderungen bis zum 29.07.2024 bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Einwendungen gegen Forderungsanmeldungen sind bis zum 12.08.2024 bei dem Insolvenzgericht vorzubringen. Nach fruchtlosem Ablauf der Fristen gelten bestimmte Zustimmungen als erteilt und angemeldete Forderungen als festgestellt. Im weiteren Verfahrensverlauf ist die Verwertung der Insolvenzmasse beendet. Der Insolvenzverwalterin ist für die Schlussverteilung die Zustimmung erteilt worden. Das Verteilungsverzeichnis sowie der Schlussbericht sind bei der Geschäftsstelle des Amtsgerichts zur Einsichtnahme niedergelegt. Von den Gläubigern können bis zum 01.06.2026 Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung erhoben werden. Die zu berücksichtigenden Insolvenzforderungen betragen 127.900,36 Euro, während ein Massebestand von 10.017,42 Euro vorhanden ist.

Originalbekanntmachung

03.05.2024

810 IN 1294/23 H: In dem Insolvenzverfahren Autoreinigung Hensel UG (haftungsbeschränkt), Mainer Landstraße 619, 65933 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 88625), vertreten durch: Yenidede Önder, (Geschäftsführer), wurde am 02.05.2024 um 16:07 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet. Zur Insolvenzverwalterin wurde bestellt: Rechtsanwältin Heike Sopp, LESSING Rechtsanwälte, Schöne Aussicht 6, 61348 Bad Homburg v. d.Höhe, Tel.: 06172/ 88 696 10, Fax: 06172/ 88 696 50, E-Mail: office@ra-lessing.de. Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und der Insolvenzverwalterin übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung ge...

Originalbekanntmachung

13.05.2024

810 IN 1294/23 H-3-1 Am 02.05.2024 um 16:07 Uhr ist das Insolvenzverfahren Autoreinigung Hensel UG (haftungsbeschränkt), Mainer Landstraße 619, 65933 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 88625), vertreten durch: Yenidede Önder, Ziegeleistr. 7, 74722 Buchen (Odenwald), (Geschäftsführer), eröffnet worden. Insolvenzverwalterin: Rechtsanwältin Heike Sopp, LESSING Rechtsanwälte, Schöne Aussicht 6, 61348 Bad Homburg v. d.Höhe, Tel.: 06172/ 88 696 10, Fax: 06172/ 88 696 50, E-Mail: office@ra-lessing.de Das schriftliche Verfahren ist angeordnet, § 5 II InsO. Die Gläubiger werden aufgefordert Anmeldungen bei der Insolvenzverwalterin vorzunehmen. Anmeldefrist: 29.07.2024 Einwendungen bzw. Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie ggf. folgende Anträge sind bis zum 12.08.2024 schriftlich bei dem hiesigen Insolvenzgericht, Geb. F, Klingerstr. 20, Frankfurt/M. vorzubringen: * Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO) * Wahl eines Gläubigerausschusses * Entscheidungen über die ...

Originalbekanntmachung

07.08.2025

810 IN 1294/23 H-3-1 In dem Insolvenzverfahren Autoreinigung Hensel UG (haftungsbeschränkt), Mainer Landstraße 619, 65933 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 88625), vertreten durch: Yenidede Önder, Ziegeleistr. 7, 74722 Buchen (Odenwald), (Geschäftsführer), wird die Prüfung der bis zum 13.10.2025 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO. Die Insolvenzverwalterin, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 27.10.2025 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben. Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt. Insolvenzgericht Frankfurt a...

Originalbekanntmachung

06.04.2026

810 IN 1294/23 H-3-1 In dem Insolvenzverfahren Autoreinigung Hensel UG (haftungsbeschränkt), Mainer Landstraße 619, 65933 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 88625), vertreten durch: Yenidede Önder, Ziegeleistr. 7, 74722 Buchen (Odenwald), (Geschäftsführer), wurde der Insolvenzverwalterin für die Schlussverteilung die Zustimmung erteilt, nachdem die Verwertung der Insolvenzmasse beendet ist (§ 196 InsO). Von den Gläubigern können bis zum 01.06.2026 bei dem Insolvenzgericht 60313 Frankfurt, Klingerstr.20, Gebäude F, schriftliche Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung erhoben sowie Anträge zur Verwendung nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse gestellt werden. Der Schlussbericht, das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung sind zum Zwecke der Einsicht der Beteiligten auf der zuständigen Geschäftsstelle des hiesigen Insolvenzgerichts niedergelegt. Rechtsbehelfsbelehrung: Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit ...

Originalbekanntmachung

06.04.2026

Amtsgericht Frankfurt am Main 02.04.2026 - Insolvenzgericht - 810 IN 1294/23 H-3-1 B e s c h l u s s In dem Insolvenzverfahren Autoreinigung Hensel UG (haftungsbeschränkt), Mainer Landstraße 619, 65933 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 88625), vertreten durch: Yenidede Önder, Ziegeleistr. 7, 74722 Buchen (Odenwald), (Geschäftsführer), werden für die Insolvenzverwalterin festgesetzt: Vergütung EUR xxx Auslagen EUR xxx Zustellungsauslagen EUR xxx Umsatzsteuer EUR xxx Summe EUR xxx Gründe: Aus der maßgeblichen Masse von EUR xxx erhält die Insolvenzverwalterin unter Anwendung der Regelsätze eine Vergütung i.H.v. EUR xxx netto sowie antragsgemäß die Auslagenpauschale und Zustellungsauslagen sowie die jeweiligen Umsatzsteuerbeträge festgesetzt, §§ 1, 2, 7 u. 8 InsVV. Rechtsmittelbelehrung Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinneru...

Originalbekanntmachung

08.04.2026

In dem Insolvenzverfahren Autoreinigung Hensel UG (haftungsbeschränkt), Mainzer Landstraße 619, 65933 Frankfurt, betragen die zu berücksichtigenden Insolvenzforderungen € 127.900,36. Es ist ein Massebestand von € 10.017,42 vorhanden. Hiervon sind noch später bekanntwerdende Masseverbindlichkeiten, Gerichtskosten sowie die Vergütung des Insolvenzverwalterin zu berücksichtigen. Das Verteilungsverzeichnis ist bei der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Insolvenzgericht - Frankfurt am Main zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.

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