Berichts- und Prüfungstermin Hessen HRB 79000

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

AVIAWEB GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Myliusstraße 9, 60323 Frankfurt am Main
Handelsregister
Frankfurt am Main, HRB 79000
EUID
DEM1201.HRB79000

Insolvenzgericht

Gericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 78/24 A-9-7
Phase
Berichts- und Prüfungstermin

Insolvenzverwalter

Person
Insolvenzverwalterin

Gegenstand des Unternehmens

die Durchführung jeglicher Geschäfte im Flugbereich, insbesondere Charter und Leasing von Flugzeugen von/an Dritte, Repräsentanz von Fluggesellschaften in der Bundesrepublik Deutschland als Verkaufsagent für Passagiere und Fracht, An- und Verkauf sowie Vermittlung von Flugreisen und anderer touristischer Leistungen, wie beispielsweise Hotel- und Mietwagenreservierungen, Konsularservice, Kauf und Verkauf Waren jeglicher Art, welche mit dem Betrieb eines solchen Unternehmens im Zusammenhang stehen, ausgenommen genehmigungspflichtige Warengeschäfte, sowie Dienstleistungen jedweder Art, die mit dem Betrieb eines solchen Unternehmens im Zusammenhang stehen, ausgenommen genehmigungspflichtige Dienstleistungen sowie das Betreiben von Hotels garni, der An- und Verkauf, sowie die Vermietung, Verpachtung und Verwaltung von eigenen Immobilien

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der AVIAWEB GmbH, Myliusstraße 9, 60323 Frankfurt am Main, ist eröffnet. Die Insolvenzverwalterin hat die Prüfung der bis zum 27.04.2026 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 I 2 InsO). Die Gläubiger, die Schuldnerin und die Insolvenzverwalterin können bis zum 11.05.2026 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem Insolvenzgericht Frankfurt am Main schriftlich Widerspruch erheben. Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt. Die Bekanntgabe des Gerichtsdatums erfolgte am 16.02.2026.

Originalbekanntmachung

22.07.2025

810 IN 78/24 A: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der AVIAWEB GmbH, Myliusstraße 9, 60323 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 79000), vertr. d.: 1. Yulya Kaplan, (Geschäftsführer), 2. Vladislav Seev Izrailit, Saalburgallee 30, 60385 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), ist am 14.07.2025 um 13:05 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Christa Heim, Talstraße 2, D 65719 Hofheim, Tel.: 06192/ 95 46 58/59, Fax: 06192/ 95 46 60, Internet: info@kanzleiheim.de bestellt worden. Amtsgericht Frankfurt am Main, 14.07.2025

Originalbekanntmachung

18.02.2026

810 IN 78/24 A-9-7 In dem Insolvenzverfahren AVIAWEB GmbH, Myliusstraße 9, 60323 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 79000), vertreten durch: 1. Yulya Kaplan, (Geschäftsführer), 2. Vladislav Seev Izrailit, Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der bis zum 27.04.2026 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO. Die Insolvenzverwalterin, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 11.05.2026 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben. Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt. Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 16.02.2...

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