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Insolvenzprofil
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Abbruch und Entkernung von Gebäuden, Schadstoffsanierung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Awahll Abbruch GmbH ist anhängig. Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat am 13.02.2024 die Prüfung der bis zum 01.04.2024 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 15.04.2024 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung Widerspruch erheben. Soweit innerhalb dieser Frist kein Widerspruch erhoben wird, gilt die Forderung als festgestellt. Im weiteren Verfahrensverlauf hat das Gericht am 09.03.2026 beschlossen, dass der Stichtag für die besondere Gläubigerversammlung der 04.05.2026 ist. Bis zu diesem Datum müssen Einwendungen der Insolvenzgläubiger und Massegläubiger gegen die beabsichtigte Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Verfahrenskosten deckenden Masse sowie gegen die Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin schriftlich bei Gericht eingehen. Die Verfahrenseinstellung unterbleibt, wenn ein Vorschuss auf die Verfahrenskosten in Höhe von 3.600,00 EUR geleistet wird. Parallel dazu wurden für die Insolvenzverwalterin Vergütung und Auslagen festgesetzt, wobei die maßgebliche Masse 7.737,22 EUR beträgt.
Originalbekanntmachung
810 IN 873/22 A-2-8 - In dem Insolvenzverfahren Awahll Abbruch GmbH, Sontraer Straße 13, 60386 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 119316), vertreten durch: Ahmed Dursun, Groß-Hasenbach-Straße 21, 63065 Offenbach am Main, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der bis zum 01.04.2024 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO. Die Insolvenzverwalterin, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 15.04.2024 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben. Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt. Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 13.02.2024
Originalbekanntmachung
Originalbekanntmachung
810 IN 873/22 A-2-8: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Awahll Abbruch GmbH, Sontraer Straße 13, 60386 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 119316), vertr. d.: Ahmed Dursun, Groß-Hasenbach-Straße 21, 63065 Offenbach am Main, (Geschäftsführer), wurde beschlossen: Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung entspricht, ist der 04.05.2026. Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein: Einwendungen der Insolvenzgläubiger und der Massegläubiger gegen die beabsichtigte Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Verfahrenskosten deckenden Masse und für den Fall der Einstellung gegen die Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin. Die Verfahrenseinstellung unterbleibt, wenn ein Vorschuss auf die Verfahrenskosten in Höhe von 3.600,00 EUR geleistet wird. Amtsgericht Frankfurt am Main, 09.03.2026
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