Einstellung des Verfahrens Hessen HRB 119316

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Insolvenzprofil

Awahll Abbruch GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Sontraer Straße 13, 60386 Frankfurt am Main
Handelsregister
Frankfurt am Main, HRB 119316
EUID
DEM1201.HRB119316

Insolvenzgericht

Gericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 873/22 A-2-8
Phase
Einstellung des Verfahrens

Insolvenzverwalter

Person
Ahmed Dursun
Adresse
Groß-Hasenbach-Straße 21, 63065 Offenbach am Main

Gegenstand des Unternehmens

Abbruch und Entkernung von Gebäuden, Schadstoffsanierung

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Awahll Abbruch GmbH ist anhängig. Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat am 13.02.2024 die Prüfung der bis zum 01.04.2024 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 15.04.2024 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung Widerspruch erheben. Soweit innerhalb dieser Frist kein Widerspruch erhoben wird, gilt die Forderung als festgestellt. Im weiteren Verfahrensverlauf hat das Gericht am 09.03.2026 beschlossen, dass der Stichtag für die besondere Gläubigerversammlung der 04.05.2026 ist. Bis zu diesem Datum müssen Einwendungen der Insolvenzgläubiger und Massegläubiger gegen die beabsichtigte Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Verfahrenskosten deckenden Masse sowie gegen die Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin schriftlich bei Gericht eingehen. Die Verfahrenseinstellung unterbleibt, wenn ein Vorschuss auf die Verfahrenskosten in Höhe von 3.600,00 EUR geleistet wird. Parallel dazu wurden für die Insolvenzverwalterin Vergütung und Auslagen festgesetzt, wobei die maßgebliche Masse 7.737,22 EUR beträgt.

Originalbekanntmachung

15.02.2024

810 IN 873/22 A-2-8 - In dem Insolvenzverfahren Awahll Abbruch GmbH, Sontraer Straße 13, 60386 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 119316), vertreten durch: Ahmed Dursun, Groß-Hasenbach-Straße 21, 63065 Offenbach am Main, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der bis zum 01.04.2024 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO. Die Insolvenzverwalterin, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 15.04.2024 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben. Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt. Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 13.02.2024

Originalbekanntmachung

11.03.2026

810 IN 873/22 A-2-8: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Awahll Abbruch GmbH, Sontraer Straße 13, 60386 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 119316), vertr. d.: Ahmed Dursun, Groß-Hasenbach-Straße 21, 63065 Offenbach am Main, (Geschäftsführer), werden für die Insolvenzverwalterin festgesetzt: Vergütung EUR XXX Auslagen EUR XXX Zustellungsauslagen EUR XXX Umsatzsteuer EUR XXX Summe EUR XXX Gründe: Aus der maßgeblichen Masse von EUR 7.737,22 erhält die Insolvenzverwalterin unter Anwendung der Regelsätze eine Vergütung i.H.v. EUR XXX netto sowie antragsgemäß die Auslagenpauschale und Zustellungsauslagen sowie die jeweiligen Umsatzsteuerbeträge festgesetzt, §§ 1, 2, 7 u. 8 InsVV. Rechtsmittelbelehrung Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen...

Originalbekanntmachung

03.04.2026

810 IN 873/22 A-2-8: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Awahll Abbruch GmbH, Sontraer Straße 13, 60386 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 119316), vertr. d.: Ahmed Dursun, Groß-Hasenbach-Straße 21, 63065 Offenbach am Main, (Geschäftsführer), wurde beschlossen: Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung entspricht, ist der 04.05.2026. Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein: Einwendungen der Insolvenzgläubiger und der Massegläubiger gegen die beabsichtigte Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Verfahrenskosten deckenden Masse und für den Fall der Einstellung gegen die Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin. Die Verfahrenseinstellung unterbleibt, wenn ein Vorschuss auf die Verfahrenskosten in Höhe von 3.600,00 EUR geleistet wird. Amtsgericht Frankfurt am Main, 09.03.2026

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