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Insolvenzprofil
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Insolvenzeröffnung
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Die Verwaltung eigenen Vermögens sowie der Erwerb, das Halten, Verwalten und die Veräußerung von Beteiligungen jeder Art, insbesondere an anderen Gesellschaften im eigenen Namen und für eigene Rechnung.
Am 22.12.2025 ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Azur Warehouse GmbH vorläufig eröffnet worden, wobei die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet und Rechtsanwalt Dr. Nicolai Fischer zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt wurde. Am 10.02.2026 ist das Hauptinsolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Das schriftliche Verfahren ist gemäß § 5 II InsO angeordnet. Rechtsanwalt Dr. Nicolai Fischer ist als Insolvenzverwalter bestellt. Die Gläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 27.04.2026 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Einwendungen gegen Forderungsanmeldungen sowie Anträge auf Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, eines Gläubigerausschusses oder über besonders bedeutsame Rechtshandlungen sind bis zum 11.05.2026 bei dem Amtsgericht Frankfurt am Main vorzubringen.
Originalbekanntmachung
810 IN 1889/25 A-12-: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Azur Warehouse GmbH, c/o ECM Equity Capital Management GmbH, Taunusanlage 18, 60325 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 127028), vertr. d.: 1. Axel Eichmeyer, (Geschäftsführer), 2. Florian Kähler, (Geschäftsführer), ist am 22.12.2025 um 10:16 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Nicolai Fischer, White & Case LLP, Bockenheimer Landstraße 20, 60323 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 36 50 69 98 0, Fax: 069/ 36 50 6998 5555, E-Mail: nicolai.fischer@whitecase.com bestellt worden. Amtsgericht Frankfurt am Main, 22.12.2025
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