Berichts- und Prüfungstermin Hessen HRB 111050

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

B & O Gerüstbau GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Am Eisernen Steg 14, 65795 Hattersheim
Handelsregister
Frankfurt am Main, HRB 111050
EUID
DEM1201.HRB111050

Insolvenzgericht

Gericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 919/20 B-16-6
Phase
Berichts- und Prüfungstermin

Gegenstand des Unternehmens

der Verleih, Auf- und Abbau von Gerüsten sowie die Durchführung von Bau- und Sanierungsarbeiten.

Zusammenfassung des Verfahrens

Im Insolvenzverfahren der B & O Gerüstbau GmbH ist das Verfahren eröffnet. Die Insolvenzverwalterin hat die Prüfung der bis zum 29.06.2026 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 13.07.2026 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben. Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.

Originalbekanntmachung

16.01.2026

810 IN 919/20 B-16-6 In dem Insolvenzverfahren B & O Gerüstbau GmbH, Düsseldorfer Straße 5, 65760 Eschborn (AG Frankfurt am Main, HRB 111050) wird die Prüfung der bis zum 29.06.2026 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO. Die Insolvenzverwalterin, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 13.07.2026 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben. Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt. Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 15.01.2026

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