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Insolvenzprofil
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die Vermittlung von Baurenovierungs- und Bausanierungsarbeiten.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der BAU DI UG (haftungsbeschränkt) ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter hat die Prüfung der bis zum 23.03.2026 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Gläubiger, der Schuldner und der Insolvenzverwalter können bis zum 06.04.2026 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung schriftlich Widerspruch bei dem Insolvenzgericht erheben. Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht aus. Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist kein Widerspruch erhoben wird, gilt die Forderung als festgestellt.
Originalbekanntmachung
810 IN 927/21 B-16-5 In dem Insolvenzverfahren BAU DI UG (haftungsbeschränkt), Mergenthalerallee 79-81, 65760 Eschborn (AG Frankfurt am Main, HRB 101929) ist Termin zur Gläubigerversammlung bestimmt auf Montag, 11.08.2025, 10:30 Uhr, Saal 1, Gebäude F, Klingerstraße 20, 60313 Frankfurt am Main Tagesordnung: 1. Der Insolvenzverwalter wird ermächtigt, von einer Inanspruchnahme des ehemaligen Geschäftsführers der Schuldnerin, Herrn Ivan Dugandzic, wegen etwaiger Geschäfts-führer- und Verschleppungshaftung bzw. Darlehensrückzahlungsansprüche abzusehen. 2. Der Insolvenzverwalter wird ermächtigt, von einer Inanspruchnahme der Frau Anica Dugandzic wegen etwaiger Darlehensrückzahlungansprüche bzw. Insolvenzanfechtung abzusehen. Ist die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung im Rahmen des § 160 InsO als erteilt. Frankfurt am Main, 11.07.2025
Originalbekanntmachung
810 IN 927/21 B-16-5 In dem Insolvenzverfahren BAU DI UG (haftungsbeschränkt), Mergenthalerallee 79-81, 65760 Eschborn (AG Frankfurt am Main, HRB 101929), vertreten durch: 1. Ivan Dugandzic, Krautgartenweg 29, 60439 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der bis zum 23.03.2026 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO. Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und der Schuldner können bis zum 06.04.2026 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben. Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt. Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 07.01.2026
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