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Vermieten und Stellen von Fassadengerüsten, Geländerpfosten, Stirngeländer, Stirnbordbrett, Stellrahmen, Gewindefuß, Rückgeländer, Bordbrett, Robustboden und Diagonale und die Ausführung von Erd- und Abbrucharbeiten und von Transporten.
Am 19.04.2024 um 09:36 Uhr ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Baugerüst Zovko GmbH, vertreten durch Geschäftsführer Denis Zovko, wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung durch das Amtsgericht Frankfurt am Main eröffnet worden. Zur Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Nicole Janssen-Carstens bestellt worden. Das schriftliche Verfahren ist angeordnet. Die Gläubiger sind aufgefordert worden, ihre Forderungen bis zum 01.07.2024 bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Einwendungen gegen Forderungsanmeldungen sowie Anträge auf Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, eines Gläubigerausschusses oder Entscheidungen über besonders bedeutsame Rechtshandlungen waren bis zum 15.07.2024 bei dem Insolvenzgericht vorzubringen. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist gelten Zustimmungen nach § 160 InsO als erteilt und angemeldete Forderungen als festgestellt. Am 05.06.2024 hat die Insolvenzverwalterin angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht. Im weiteren Verfahren erhalten die Gläubiger bis zum 16.02.2026 Gelegenheit, schriftlich Stellung zu dem Antrag der Insolvenzverwalterin zu nehmen, die gerichtliche Verfolgung von Haftungsansprüchen gegen Herrn Denis Zovko (insgesamt EUR 493.427,45) und Herrn Grzegorz Butlewski (insgesamt EUR 27.485,02) zur Schonung der Insolvenzmasse unterbleiben zu lassen. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist gilt die Zustimmung als erteilt.
Originalbekanntmachung
Originalbekanntmachung
Originalbekanntmachung
810 IN 1032/23 Z-10-9 In dem Insolvenzverfahren Baugerüst Zovko GmbH, Darmstädter Landstraße 225, 60598 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 115949), vertr. d.: Denis Zovko, Darmstädter Landstraße 225, 60598 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), hat die Insolvenzverwalterin gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht. Amtsgericht Frankfurt am Main , 05.06.2024
Originalbekanntmachung
810 IN 1032/23 Z-10-9 In dem Insolvenzverfahren Baugerüst Zovko GmbH erhalten die Gläubiger bis zum 16.02.2026 Gelegenheit zu dem nachfolgenden Antrag der Insolvenzverwalterin schriftlich Stellung zu nehmen: Zustimmung der Gläubigerversammlung, dass die gerichtliche Verfolgung der gegenüber Herrn Denis Zovko ermittelten Haftungsansprüche in Höhe von insgesamt EUR 493.427,45 sowie gegenüber Herrn Grzegorz Butlewski in Höhe von insgesamt EUR 27.485,02 zur Schonung der Insolvenzmasse unterbleibt. Nach fruchtlosem Ablauf der vorgenannten Frist gilt die Zustimmung als erteilt, § § 5 Abs. 2 i.V.m. 160 Abs. 2 Nr.1., 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Der vollständige Antrag der Insolvenzverwalterin liegt auf der Geschäftsstelle des hiesigen Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Insolvenzgericht, Frankfurt am Main, den 20.01.2026
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