Berichts- und Prüfungstermin Hessen HRB 117593

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

Baumod Container & Bausysteme GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Friedel-Münch-Str. 4, 35321 Laubach
Handelsregister
Frankfurt am Main, HRB 117593
EUID
DEM1201.HRB117593

Insolvenzgericht

Gericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 394/22 B-11-5
Phase
Berichts- und Prüfungstermin

Insolvenzverwalter

Person
Ibrahim Tetik
Adresse
Lyoner Straße 52a, 60528 Frankfurt am Main

Gegenstand des Unternehmens

Handel von Container und Wohnungscontainer, Import und Export, Baumaterialen, Baustoffe und Baudienstleistungen

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Baumod Container & Bausysteme GmbH ist eröffnet. Die Insolvenzverwalterin hat die Prüfung der bis zum 25.05.2026 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 08.06.2026 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem Insolvenzgericht Frankfurt am Main schriftlich Widerspruch erheben. Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.

Originalbekanntmachung

18.03.2026

810 IN 394/22 B-11-5 In dem Insolvenzverfahren Baumod Container & Bausysteme GmbH, Friedel-Münch-Straße 4, 35321 Laubach (AG Frankfurt am Main, HRB 117593), vertreten durch: Ibrahim Tetik, Lyoner Straße 52a, 60528 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der bis zum 25.05.2026 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO. Die Insolvenzverwalterin, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 08.06.2026 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben. Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt. Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 10.03.20...

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