Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
der Betrieb des Baugewerbes, der Erwerb, die Entwicklung, Bebauung, Vermietung, Veräußerung und die Vermittlung von Grundstücken, Gebäuden und Bauwerken aller Art sowohl auf eigene als auch auf fremde Rechnung sowie die Verwaltung eigener Immobilien. Weiterhin die Durchführung von Planungsleistungen, Projektsteuerungs- und Baubetreuungsleistungen für eigene oder fremde Bauvorhaben, die Planung, Erstellung, der Erwerb sowie Betrieb von lnfrastruktureinrichtungen für Grundstücke und Gebäude aller Art; die Erbringung von Dienstleistungen aller Art im Zusammenhang mit Immobilien, insbesondere Erbringung von Facility-und/oder Property-Management-Aufgaben (techn. und kaufm. Hausverwaltung), die Erbringung beratender Dienstleistungen sowie die Beteiligung an Unternehmen jeglicher Art.
Das Insolvenzverfahren gegen die benchmark.REAL Estate GmbH ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter hat bei der Gläubigerversammlung Anträge zur Veräußerung von Gesellschafterdarlehen und zur Gewährung einer Call-Option auf Geschäftsanteile gestellt. Die Gläubiger haben bis zum 09.02.2026 Gelegenheit, schriftlich Stellung zu den Anträgen zu nehmen. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist gilt die Zustimmung als erteilt. Der vollständige Antrag des Insolvenzverwalters liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Frankfurt am Main zur Einsicht aus. Das Gericht hat die Bekanntmachung am 17.03.2026 datiert.
Originalbekanntmachung
Originalbekanntmachung
810 IN 1204/25 Be-82-: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der benchmark.REAL Estate GmbH, Neue Börsenstraße 6, 60487 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 80298), vertr. d.: 1. Martin Hantel, (Geschäftsführer), 2. Götz Hufenbach, (Geschäftsführer), ist am 25.08.2025 um 13:53 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Andreas Kleinschmidt, White & Case Insolvenz GbR, Bockenheimer Landstraße 20, 60323 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 36 50 69 98 0, Fax: 069/ 36 50 6998 5555, E-Mail: akleinschmidt@whitecase.com bestellt worden. Amtsgericht Frankfurt am Main, 25.08.2025
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