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Das Betreiben gastronomischer Betriebe.
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Berger Street Food UG (haftungsbeschränkt) ist am 01.04.2026 um 12:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Nermin Sahin bestellt worden.
Originalbekanntmachung
810 IN 42/26 Be-33-: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Berger Street Food UG (haftungsbeschränkt), Berger Straße 104, 60316 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 138423), ist am 01.04.2026 um 12:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Nermin Sahin, c/o Bussche, Sahin, Bülow Rechtsanwälte, Schumannstraße 27, 60325 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 71 04 71 16 0, Fax: 069/ 97 54 61 94, E-Mail: FRANKFURT@BSB-INSO.DE bestellt worden. Amtsgericht Frankfurt am Main, 01.04.2026
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