Aufhebung des Verfahrens Hessen HRB 48382

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

B.E.S.T. Bodylines-European-Sales and Trade GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Eckenheimer Landstraße 318, 60435 Frankfurt am Main
Handelsregister
Frankfurt am Main, HRB 48382
EUID
DEM1201.HRB48382

Insolvenzgericht

Gericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 1331/18 B-16-7
Phase
Aufhebung des Verfahrens

Insolvenzverwalter

Person
Emmanuel Cassin
Adresse
Frankfurt am Main

Gegenstand des Unternehmens

Der Vertrieb von Waren aller Art, insbesondere von Textilien und sämtliche damit verwandten Geschäfte.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren gegen die B.E.S.T. Bodylines-European-Sales and Trade GmbH ist eröffnet und läuft. Die Insolvenzverwalterin hat ihre Vergütung und Auslagen festsetzen lassen, wobei eine Erhöhung der Regelvergütung um 35% aufgrund von Mehrarbeit bei Sanierungsbemühungen und Forderungseinzug sowie dem Schwierigkeitsgrad des Verfahrens gerechtfertigt wurde. Die maßgebliche Masse betrug EUR 740.479,22. Die Schlussverteilung ist genehmigt worden; der verfügbare Massebestand beträgt EUR 529.523,96, wovon noch die restlichen Massekosten abgezogen werden müssen. Gemäß § 38 InsO sind Forderungen in Höhe von EUR 433.738,56 zu berücksichtigen. Gläubiger bestrittener oder für den Ausfall festgestellter Forderungen wurden auf die Ausschlussfristen der §§ 189, 190 InsO hingewiesen. Das Verfahren ist aufgehoben worden, nachdem die Schlussverteilung vollzogen ist, gemäß § 200 Abs. 1 InsO. Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung konnten bis zum 03.06.2024 erhoben werden.

Originalbekanntmachung

19.04.2024

810 IN 1331/18 B-16-7 In dem Insolvenzverfahren B.E.S.T. Bodylines-European-Sales and Trade GmbH, Eckenheimer Landstraße 318, 60435 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 48382), vertreten durch: Emmanuel Cassin, Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), wurde der Insolvenzverwalterin für die Schlussverteilung die Zustimmung erteilt, nachdem die Verwertung der Insolvenzmasse beendet ist (§ 196 InsO). Von den Gläubigern können bis zum 03.06.2024 bei dem Insolvenzgericht 60313 Frankfurt, Klingerstr.20, Gebäude F, schriftliche Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung erhoben sowie Anträge zur Verwendung nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse gestellt werden. Der Schlussbericht, das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung sind zum Zwecke der Einsicht der Beteiligten auf der zuständigen Geschäftsstelle des hiesigen Insolvenzgerichts niedergelegt. Rechtsbehelfsbelehrung: Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befrist...

Originalbekanntmachung

19.04.2024

810 IN 1331/18 B-16-7 In dem Insolvenzverfahren B.E.S.T. Bodylines-European-Sales and Trade GmbH, Eckenheimer Landstraße 318, 60435 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 48382), vertreten durch: Emmanuel Cassin, Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), ist die Schlussverteilung genehmigt. Der verfügbare Massebestand beträgt EUR 529.523,96, wovon noch die restlichen Massekosten in Abzug kommen. Gemäß § 38 InsO zu berücksichtigende Forderungen: EUR 433.738,56. Die Gläubiger bestrittener oder für den Ausfall festgestellter Forderungen werden auf die Ausschlussfristen der §§ 189, 190 InsO hingewiesen. Das Schlussverzeichnis liegt im Amtsgericht Frankfurt am Main, Klingerstraße 20, 60313 Frankfurt am Main, zur Einsichtnahme der Beteiligten aus. Insolvenzgericht Frankfurt am Main, den 18.04.2024

Originalbekanntmachung

19.04.2024

810 IN 1331/18 B-16-7: In dem Insolvenzverfahren B.E.S.T. Bodylines-European-Sales and Trade GmbH, Eckenheimer Landstraße 318, 60435 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 48382), vertr. d.: Emmanuel Cassin, Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), wurden für die Insolvenzverwalterin festgesetzt: Vergütung EUR XXX Auslagen EUR XXX Zustellungsauslagen EUR XXX Umsatzsteuer EUR XXX Summe EUR XXX Gründe: Aus der maßgeblichen Masse von EUR 740.479,22 errechnet sich zunächst die Regelvergütung von EUR XXX, die insbesondere aufgrund der Seitens der Insolvenzverwalterin im Bereich der Sanierungsbemühungen und des Forderungseinzugs geleisteten Mehrarbeit sowie dem allgemein festzustellenden Schwierigkeitsgrad und Umfang des Gesamtverfahrens eine Erhöhung der Regelvergütung um 35% auf die dann ausreichend und angemessene Gesamtvergütung von netto EUR XXX rechtfertigt. Antragsgemäß sind Auslagenpauschale und Zustellungsauslagen sowie die jeweiligen Umsatzsteuerbeträge festzusetzen gewesen, §§ ...

Originalbekanntmachung

24.03.2026

810 IN 1331/18 B-16-7 Das Insolvenzverfahren B.E.S.T. Bodylines-European-Sales and Trade GmbH, Eckenheimer Landstraße 318, 60435 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 48382), vertreten durch: Emmanuel Cassin, Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), wird aufgehoben, nachdem die Schlussverteilung vollzogen ist, § 200 Abs. 1 InsO. Rechtsbehelfsbelehrung Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtig...

Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren

Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.