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Insolvenzprofil
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Insolvenzeröffnung
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Der Erwerb, die Verwaltung, die Veräußerung von Beteiligungen an anderen Unternehmen und die Erbringung von kaufmännischen Dienstleistungen für Tochterunternehmen und für Dritte. Dienstleistungen, die einer behördlichen Genehmigung bedürfen, werden nicht erbracht. Die Rechtsstellung der Gesellschaft bei den anderen Unternehmen kann insbesondere die des Gesellschafters einer Kapitalgesellschaft, einer OHG, einer Gesellschaft Bürgerlichen Rechts sowie die eines typischen oder atypischen stillen Gesellschafters oder die eines Kommanditisten oder Komplementärs sein.
Am 06.02.2026 um 13:09 Uhr ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der BFL Beteiligungsgesellschaft mbH, vertreten durch Geschäftsführer Bernd F. Lunkewitz, wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Das schriftliche Verfahren ist gemäß § 5 II InsO angeordnet. Zur Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Julia Kappel-Gnirs bestellt. Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen verboten und auf die Insolvenzverwalterin übertragen. Die Gläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 27.04.2026 bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Einwendungen gegen Forderungsanmeldungen sowie Anträge auf Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, eines Gläubigerausschusses oder Entscheidungen über besonders bedeutsame Rechtshandlungen sind bis zum 11.05.2026 bei dem Amtsgericht Frankfurt am Main vorzubringen. Nach fruchtlosem Ablauf der Fristen gelten bestimmte Zustimmungen als erteilt und angemeldete Forderungen als festgestellt.
Originalbekanntmachung
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