Forderungsanmeldung Hessen HRB 75855

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

Big City Beats GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Cassellastraße 30-32, 60386 Frankfurt am Main
Handelsregister
Frankfurt am Main, HRB 75855
EUID
DEM1201.HRB75855

Insolvenzgericht

Gericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 772/24 B-17-7
Phase
Forderungsanmeldung

Insolvenzverwalter

Person
Rechtsanwältin Julia Kappel-Gnirs
Adresse
Goldsteinstraße 114, 60528 Frankfurt am Main
Telefon
069/ 91 30 92 0
E-Mail
frankfurt@hww.eu
Fax
069/ 91 30 92 30
Website
www.hww.eu

Gegenstand des Unternehmens

Herstellung und Handel mit Print- und Musikproduktionen, Merchandising Produkten, insbesondere auch von Textilien, die Erstellung und der Handel von Fernseh- und Radioprogrammen sowie die Künstlervermittlung und die Organisation und Durchführung von Veranstaltungen.

Zusammenfassung des Verfahrens

Am 04.07.2024 um 09:00 Uhr ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Big City Beats GmbH eröffnet worden. Als Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Julia Kappel-Gnirs bestellt. Die Gläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 16.09.2024 bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Ein Gläubigerausschuss ist nicht bestellt worden. Eine Gläubigerversammlung ist für den 21.08.2024 um 10:00 Uhr anberaumt, um unter anderem einen anderen Insolvenzverwalter zu wählen und Entscheidungen über die Fortführung des Unternehmens zu treffen. Zur Prüfung der angemeldeten Forderungen wird das schriftliche Verfahren angeordnet. Einwendungen gegen Forderungsanmeldungen sind bis zum 30.09.2024 bei dem Amtsgericht Frankfurt am Main vorzubringen. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist gelten die rechtzeitig angemeldeten Forderungen als festgestellt.

Originalbekanntmachung

05.07.2024

810 IN 772/24 Bi: In dem Insolvenzverfahren Big City Beats GmbH, Cassellastraße 30-32, 60386 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB ), vertreten durch: Bernd Breiter, (Geschäftsführer), wurde am 04.07.2024 um 09:00 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet. Zur Insolvenzverwalterin wurde bestellt: Rechtsanwältin Julia Kappel-Gnirs, Goldsteinstraße 114, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 91 30 92 0, Fax: 069/ 91 30 92 30, E-Mail: frankfurt@hww.eu, Internet: www.hww.eu. Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und der Insolvenzverwalterin übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber der Insolvenzverwalterin...

Originalbekanntmachung

08.07.2024

810 IN 772/24 B-17-7: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Big City Beats GmbH, Cassellastraße 30-32, 60386 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 75855), vertr. d.: Bernd Breiter, (Geschäftsführer), ist der Beschluss vom 04.07.2024 berichtigt worden. Es wird kein Gläubigerausschuss bestellt. Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Amtsgericht Frankfurt am Main, 05.07.2024

Originalbekanntmachung

09.07.2024

810 IN 772/24 B-17-7 - Am 04.07.2024 um 09:00 Uhr ist das Insolvenzverfahren Big City Beats GmbH, Cassellastraße 30-32, 60386 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 75855), vertreten durch: Bernd Breiter, (Geschäftsführer), eröffnet worden. Insolvenzverwalterin: Rechtsanwältin Julia Kappel-Gnirs, Goldsteinstraße 114, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 91 30 92 0, Fax: 069/ 91 30 92 30, E-Mail: frankfurt@hww.eu, Internet: www.hww.eu Die Gläubiger werden aufgefordert: a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO)bis 16.09.2024 bei der Insolvenzverwalterin schriftlich (§ 174 InsO) anzumelden. b) Der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Wer Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden, (§ 28 Abs. 2 InsO). Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin sind an die Insolvenzverwalterin zu leisten, (§ 28 Abs. 3 InsO). Vor dem Insolvenzgericht wi...

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