Laufendes Insolvenzverfahren Hessen HRB 100293

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

BIMwelt GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Am Schießrain 3, 60389 Frankfurt am Main
Handelsregister
Frankfurt am Main, HRB 100293
EUID
DEM1201.HRB100293

Insolvenzgericht

Gericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 1736/24 B-3-1
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren

Gegenstand des Unternehmens

ist der Betrieb einer Gesellschaft zur Entwicklung, Beratung und Umsetzung der BIM-Methodik in der Praxis. Dies umfasst schwerpunktmäßig die folgenden Geschäftsbereiche: a. Beratung aller am Bau beteiligten Parteien in Bezug auf die Besonderheiten bei der Anwendung der Planungsmethode BIM, wie Vertrag, Zeitpunkt und Art der Leistungserbringung, Festlegung der BIM Richtlinie, Schulung. b. Das Erstellen von validen, umfangreich attributierten Raummodellen als Ergänzung des tabellarischen Raum- und Funktionsprogramms. c. Das Erstellen von validen 3d Modellen mit umfangreich attributierten 3D-Elementen wie Räume und Architekturelemente. d. Betrieb einer Webseite auf der kompetente Kooperationspartner gelistet werden und Aufträge aus der Bauwirtschaft betreffend die BIM-Methode vermittelt werden. e. BIM-Koordination für Großprojekte. f. Das Erstellen von 5D Analysen aus validen BIM-Modellen. Kooperation mit Softwareherstellern aus der Baubranche.

Zusammenfassung des Verfahrens

Im Insolvenzverfahren der BIMwelt GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Götz Heinemann und Dirk Hennings, hat das Insolvenzgericht Frankfurt am Main die Prüfung nachträglich angemeldeter, nicht nachrangiger Insolvenzforderungen angeordnet. Für die Frist zur Anmeldung von Forderungen bis zum 07.07.2025 wurde ein Widerspruchsfristende am 21.07.2025 festgelegt. Für später nachträglich angemeldete Forderungen bis zum 08.06.2026 endet die Widerspruchsfrist am 22.06.2026. Widersprüche gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer Forderung können schriftlich bei dem Insolvenzgericht erhoben werden. Forderungen, gegen die innerhalb der Frist kein Widerspruch erhoben wird, gelten als festgestellt.

Originalbekanntmachung

09.05.2025

810 IN 1736/24 B-3-1 - In dem Insolvenzverfahren BIMwelt GmbH, Am Schießrain 3, 60389 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 100293), vertreten durch: 1. Götz Heinemann, Mainkurstraße 3, 60385 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), 2. Dirk Hennings, Am Schießrain 3, 60389 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der bis zum 07.07.2025 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO. Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 21.07.2025 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben. Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese ...

Originalbekanntmachung

23.04.2026

810 IN 1736/24 B-3-1 In dem Insolvenzverfahren BIMwelt GmbH, Am Schießrain 3, 60389 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 100293), vertreten durch: 1. Götz Heinemann, Mainkurstraße 3, 60385 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), 2. Dirk Hennings, Am Schießrain 3, 60389 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der bis zum 08.06.2026 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO. Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 22.06.2026 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben. Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese al...

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