Schlussverteilung Hessen HRB 97972

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Insolvenzprofil

BL-KL Facility Service UG (haftungsbeschränkt)

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Hessen
Adresse
Höhenweg 13, 61184 Karben
Handelsregister
Frankfurt am Main, HRB 97972
EUID
DEM1201.HRB97972

Insolvenzgericht

Gericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 1287/18 B-5-5
Phase
Schlussverteilung

Insolvenzverwalter

Person
Geschäftsführerin Heide Weitzel
Adresse
Höhenweg 13, 61184 Karben

Gegenstand des Unternehmens

Gebäudereinigung und Unternehmensdienstleistungen.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der BL-KL Facility Service UG (haftungsbeschränkt) ist eröffnet. Die Insolvenzverwalterin ist bestellt. Im Verfahren sind Forderungen in Höhe von 119.925,37 EUR zur Insolvenztabelle festgestellt worden. Ein Massebestand in Höhe von 22.379,54 EUR ist vorhanden. Es soll die Schlussverteilung vorgenommen werden. Für die besondere Gläubigerversammlung, die dem Stichtag entspricht, ist der 16.09.2024 festgesetzt. Bis zu diesem Datum müssen Einwendungen gegen die beabsichtigte Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Masseverbindlichkeiten deckenden Masse sowie Einwendungen gegen die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis schriftlich bei Gericht eingegangen sein. Die Vergütung und Auslagen der Insolvenzverwalterin sind festgesetzt worden. Rechtsmittelbelehrungen für sofortige Beschwerde und befristete Erinnerung sind ergangen.

Originalbekanntmachung

29.07.2024

810 IN 1287/18 B-5-5: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BL-KL Facility Service UG (haftungsbeschränkt), Höhenweg 13, 61184 Karben (AG Frankfurt am Main, HRB 97972), vertr. d.: Heide Weitzel, Höhenweg 13, 61184 Karben, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen: Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung entspricht, ist der 16.09.2024. Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein: Einwendungen der Insolvenzgläubiger und der Massegläubiger gegen die beabsichtigte Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Masseverbindlichkeiten deckenden Masse (§ 211 InsO), Einwendungen gegen die Schlussrechnung sowie das Schlussverzeichnis. Amtsgericht Frankfurt am Main, 18.07.2024

Originalbekanntmachung

29.07.2024

810 IN 1287/18 B-5-5: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BL-KL Facility Service UG (haftungsbeschränkt), Höhenweg 13, 61184 Karben (AG Frankfurt am Main, HRB 97972), vertr. d.: Heide Weitzel, Höhenweg 13, 61184 Karben, (Geschäftsführerin), werden für die Insolvenzverwalterin festgesetzt: Vergütung EUR XXX Auslagen EUR XXX Zustellungsauslagen EUR XXX Umsatzsteuer EUR XXX Summe EUR XXX Gründe: Aus der maßgeblichen Masse von EUR 43.256,26 erhält die Insolvenzverwalterin unter Anwendung der Regelsätze eine Vergütung i.H.v. EUR XXX netto sowie antragsgemäß die Auslagenpauschale und Zustellungsauslagen sowie die jeweiligen Umsatzsteuerbeträge festgesetzt, §§ 1, 2, 7 u. 8 InsVV. Rechtsmittelbelehrung Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist...

Originalbekanntmachung

29.07.2024

Amtsgericht Frankfurt am Main - 810 IN 1287/18 B-5-5 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BL-KL Facility Service UG (haftungsbeschränkt), Höhenweg 13, 61184 Karben, soll die Schlussverteilung vorgenommen werden. Es sind Forderungen in Höhe von € 119.925,37 zur Insolvenztabelle festgestellt worden. Es ist ein Massebestand in Höhe von € 22.379,54 vorhanden. Davon abzusetzen sind noch die Gerichtskosten und die Vergütung der Insolvenzverwalterin Das Verzeichnis der zu berücksichtigenden Forderungen ist in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Frankfurt am Main - Insolvenzgericht - zur Einsicht aller Beteiligten gem. § 188 Satz 2 InsO niedergelegt. Auf die Fristen gem. §§ 189, 194 InsO wird verwiesen. Amtsgericht Frankfurt am Main - Insolvenzgericht -

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