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Insolvenzprofil
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Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der BL-KL Facility Service UG (haftungsbeschränkt) ist eröffnet. Die Insolvenzverwalterin ist bestellt. Im Verfahren sind Forderungen in Höhe von 119.925,37 EUR zur Insolvenztabelle festgestellt worden. Ein Massebestand in Höhe von 22.379,54 EUR ist vorhanden. Es soll die Schlussverteilung vorgenommen werden. Für die besondere Gläubigerversammlung, die dem Stichtag entspricht, ist der 16.09.2024 festgesetzt. Bis zu diesem Datum müssen Einwendungen gegen die beabsichtigte Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Masseverbindlichkeiten deckenden Masse sowie Einwendungen gegen die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis schriftlich bei Gericht eingegangen sein. Die Vergütung und Auslagen der Insolvenzverwalterin sind festgesetzt worden. Rechtsmittelbelehrungen für sofortige Beschwerde und befristete Erinnerung sind ergangen.
Originalbekanntmachung
810 IN 1287/18 B-5-5: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BL-KL Facility Service UG (haftungsbeschränkt), Höhenweg 13, 61184 Karben (AG Frankfurt am Main, HRB 97972), vertr. d.: Heide Weitzel, Höhenweg 13, 61184 Karben, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen: Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung entspricht, ist der 16.09.2024. Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein: Einwendungen der Insolvenzgläubiger und der Massegläubiger gegen die beabsichtigte Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Masseverbindlichkeiten deckenden Masse (§ 211 InsO), Einwendungen gegen die Schlussrechnung sowie das Schlussverzeichnis. Amtsgericht Frankfurt am Main, 18.07.2024
Originalbekanntmachung
Originalbekanntmachung
Amtsgericht Frankfurt am Main - 810 IN 1287/18 B-5-5 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BL-KL Facility Service UG (haftungsbeschränkt), Höhenweg 13, 61184 Karben, soll die Schlussverteilung vorgenommen werden. Es sind Forderungen in Höhe von € 119.925,37 zur Insolvenztabelle festgestellt worden. Es ist ein Massebestand in Höhe von € 22.379,54 vorhanden. Davon abzusetzen sind noch die Gerichtskosten und die Vergütung der Insolvenzverwalterin Das Verzeichnis der zu berücksichtigenden Forderungen ist in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Frankfurt am Main - Insolvenzgericht - zur Einsicht aller Beteiligten gem. § 188 Satz 2 InsO niedergelegt. Auf die Fristen gem. §§ 189, 194 InsO wird verwiesen. Amtsgericht Frankfurt am Main - Insolvenzgericht -
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