Berichts- und Prüfungstermin Hessen HRB 100807

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

B.N. Bau GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Rödelheimer Landstraße 75-85, 60487 Frankfurt am Main
Handelsregister
Frankfurt am Main, HRB 100807
EUID
DEM1201.HRB100807

Insolvenzgericht

Gericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 991/24 B-17-6
Phase
Berichts- und Prüfungstermin

Insolvenzverwalter

Person
Bahrija Nicevic

Gegenstand des Unternehmens

Hoch- und Tiefbau, Trockenbau, Raumausstattung und Vermittlung von Bauaufträgen; Export und Import sowie der Handel mit Waren aller Art, sofern dafür eine besondere Genehmigung nicht erforderlich ist; weiter Limousinen-Service, Büroservice, Buchhaltung und Kurierdienst.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren gegen die B.N. Bau GmbH ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter hat die Prüfung der bis zum 10.08.2026 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Gläubiger, der Insolvenzverwalter und die Schuldnerin können bis zum 24.08.2026 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben. Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.

Originalbekanntmachung

12.03.2026

810 IN 991/24 B-17-6 In dem Insolvenzverfahren B.N. Bau GmbH, Rödelheimer Landstraße 75-85, 60487 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 100807), vertreten durch: Bahrija Nicevic, zz. unbekannten Aufenthalts, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der bis zum 10.08.2026 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO. Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 24.08.2026 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben. Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt. Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 11.03.2026

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