Laufendes Insolvenzverfahren Hessen HRB 48770

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

Bock Baukunst Development GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Walther-von-Cronberg-Platz 7, 60549 Frankfurt am Main
Handelsregister
Frankfurt am Main, HRB 48770
EUID
DEM1201.HRB48770

Insolvenzgericht

Gericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 915/22 B-16-8
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren

Insolvenzverwalter

Kanzlei
Brinkmann Partner
Person
Rechtsanwalt Dr. Jan Markus Plathner
Adresse
Colmarer Straße 5, 60528 Frankfurt am Main
Telefon
069/ 37 00 22 0
E-Mail
frankfurt@brinkmann-partner.de
Fax
069/ 37 00 22 111
Website
www.brinkmann-partner.de

Gegenstand des Unternehmens

Die Verwaltung eigenen Vermögens, sowie der Erwerb und das Halten von Beteiligungen an anderen Gesellschaften, insbesondere, doch nicht ausschließlich, der Erwerb und das Halten des Gesellschaftsanteils eines Komplementärs an einer oder mehreren Kommanditgesellschaften. Gegenstand des Unternehmens ist weiterhin die ganzheitliche Entwicklung von Gebäuden und Quartieren.

Zusammenfassung des Verfahrens

Am 09.01.2024 ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bock Baukunst Development GmbH in Frankfurt am Main eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Jan Markus Plathner bestellt worden. Das schriftliche Verfahren ist gemäß § 5 II InsO angeordnet. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 01.04.2024 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Einwendungen und Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie Anträge auf Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, eines Gläubigerausschusses oder über besonders bedeutsame Rechtshandlungen sind bis zum 15.04.2024 bei dem Insolvenzgericht vorzubringen. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist gelten zustimmungen nach § 160 InsO als erteilt und rechtzeitig angemeldete Forderungen als festgestellt. Im weiteren Verfahrensverlauf wird die Prüfung der bis zum 15.06.2026 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung kann bis zum 29.06.2026 Widerspruch bei dem Insolvenzgericht erhoben werden. Wird kein Widerspruch erhoben, gilt die Forderung als festgestellt.

Originalbekanntmachung

15.01.2024

810 IN 915/22 B: In dem Insolvenzverfahren Bock Baukunst Development GmbH, Walther-von-Cronberg-Platz 7, 60594 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 48770), vertreten durch: Thomas Egon Bock, Deutschherrnufer 41, 60594 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), wurde am 09.01.2024 um 15:31 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wurde bestellt: Rechtsanwalt Dr. Jan Markus Plathner, Colmarer Straße 5, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 37 00 22 0, Fax: 069/ 37 00 22 111, E-Mail: frankfurt@brinkmann-partner.de, Internet: www.brinkmann-partner.de. Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur M...

Originalbekanntmachung

17.01.2024

810 IN 915/22 B-16-8 Am 09.01.2024 um 15:31 Uhr ist das Insolvenzverfahren Bock Baukunst Development GmbH, Walther-von-Cronberg-Platz 7, 60594 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 48770), vertreten durch: Thomas Egon Bock, (Geschäftsführer), eröffnet worden. Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Jan Markus Plathner, Colmarer Straße 5, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 37 00 22 0, Fax: 069/ 37 00 22 111, E-Mail: frankfurt@brinkmann-partner.de, Internet: www.brinkmann-partner.de Das schriftliche Verfahren ist angeordnet, § 5 II InsO. Die Gläubiger werden aufgefordert Anmeldungen bei dem Insolvenzverwalter vorzunehmen. Anmeldefrist: 01.04.2024 Einwendungen bzw. Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie ggf. folgende Anträge sind bis zum 15.04.2024 schriftlich bei dem hiesigen Insolvenzgericht, Geb. F, Klingerstr. 20, Frankfurt/M. vorzubringen: * Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO) * Wahl eines Gläubigerausschusses * Entscheidungen über die Vornahme von besonde...

Originalbekanntmachung

17.03.2026

810 IN 915/22 B-16-8 In dem Insolvenzverfahren Bock Baukunst Development GmbH, Walther-von-Cronberg-Platz 7, 60594 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 48770), vertreten durch: Thomas Egon Bock, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der bis zum 15.06.2026 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO. Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 29.06.2026 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben. Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt. Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 17.03.2026

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