Vorläufiges Insolvenzverfahren Sachsen-Anhalt HRB 112046

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Insolvenzprofil

Bohai Automotive International GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen-Anhalt
Adresse
Aluminiumallee 1, 06493 Harzgerode
Handelsregister
Frankfurt am Main, HRB 112046
EUID
DEM1201.HRB112046

Insolvenzgericht

Gericht
Halle (Saale)
Aktenzeichen
59 IE 5/25
Phase
Vorläufiges Insolvenzverfahren

Gegenstand des Unternehmens

Technische Entwicklung und Herstellung sowie der Vertrieb und die Zulieferung von Autoteilen und Autozubehör; ferner die Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit der technischen Entwicklung und Herstellung von Autoteilen und Autozubehör, der Verkauf und die Lizenzierung technischer Entwicklungen, der Import & Export sowie der Handel mit Autoteilen und Autozubehör

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bohai Automotive International GmbH ist anhängig. Das Amtsgericht Halle (Saale) hat am 07.01.2026 der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme zum Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters vom 15.12.2025 gegeben. Die Frist zur Stellungnahme beträgt drei Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung. Am 10.02.2026 hat das Gericht die Vergütung und Auslagen des vorläufigen Verwalters durch Beschluss festgesetzt. Die Festsetzung erfolgte antragsgemäß unter Bezugnahme auf ein Gutachten und eine Berechnungsgrundlage von 25 % der Regelvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO. Gemäß § 64 Abs. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Eine Stellungnahme der Verfahrensparteien war nach Gewährung rechtlichen Gehörs nicht eingegangen. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde oder befristete Erinnerung eingelegt werden.

Originalbekanntmachung

11.07.2025

59 IE 5/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Bohai Automotive International GmbH, Aluminiumallee 1, 06493 Harzgerode (AG Frankfurt am Main, HRB 112046), vertr. d.: 1. Xuemei Cui, Peking, CHINA, (Geschäftsführer), 2. Bin Xu, Beijing, CHINA, (Geschäftsführer), ist am 11.07.2025 um 12:35 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Olaf Spiekermann, Brinkmann & Partner, Joliot-Curie-Platz 1b, 06108 Halle (Saale), Tel.: 0345/2927810, Fax: 0345/29278111, E-Mail: halle@brinkmann-partner.de, Internet: www.brinkmann-partner.de bestellt worden. Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO). Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Rechtsmittelbele...

Originalbekanntmachung

08.01.2026

59 IE 5/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bohai Automotive International GmbH, Aluminiumallee 1, 06493 Harzgerode (AG Frankfurt am Main, HRB 112046), vertr. d.: 1. Xuemei Cui, Peking, CHINA, (Geschäftsführer), 2. Bin Xu, Beijing, CHINA, (Geschäftsführer), wurde beschlossen: Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters vom 15.12.2025 Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 3 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben. Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus. Amtsgericht Halle (Saale), 07.01.2026

Originalbekanntmachung

11.02.2026

Geschäfts-Nr.: 59 IE 5/25 In dem Insolvenzverfahren Bohai Automotive International GmbH, Aluminiumallee 1, 06493 Harzgerode (AG Frankfurt am Main, HRB 112046), vertr. d.: 1. Xuemei Cui, Peking, CHINA, (Geschäftsführer), 2. Bin Xu, Beijing, CHINA, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Verwalters durch Beschluss vom 10.02.2026 festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Die Veröffentlichung erfolgt nach § 9 Abs. 2 S. 2 InsO auszugsweise. Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekanntgemacht: € Nettovergütung € Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 % € Auslagen zuzüglich € Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 % € Gesamtbetrag G r ü n d e: Die Festsetzung erfolgte antragsgemäß unter Bezugnahme auf die vom vorläufigen und jetzigen Verwalter vorgetragene und an Hand des Gutachtens nachvollziehbare Begründung se...

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