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Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
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Insolvenzeröffnung
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Technische Entwicklung und Herstellung sowie der Vertrieb und die Zulieferung von Autoteilen und Autozubehör; ferner die Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit der technischen Entwicklung und Herstellung von Autoteilen und Autozubehör, der Verkauf und die Lizenzierung technischer Entwicklungen, der Import & Export sowie der Handel mit Autoteilen und Autozubehör
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bohai Automotive International GmbH ist anhängig. Das Amtsgericht Halle (Saale) hat am 07.01.2026 der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme zum Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters vom 15.12.2025 gegeben. Die Frist zur Stellungnahme beträgt drei Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung. Am 10.02.2026 hat das Gericht die Vergütung und Auslagen des vorläufigen Verwalters durch Beschluss festgesetzt. Die Festsetzung erfolgte antragsgemäß unter Bezugnahme auf ein Gutachten und eine Berechnungsgrundlage von 25 % der Regelvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO. Gemäß § 64 Abs. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Eine Stellungnahme der Verfahrensparteien war nach Gewährung rechtlichen Gehörs nicht eingegangen. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde oder befristete Erinnerung eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Originalbekanntmachung
59 IE 5/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bohai Automotive International GmbH, Aluminiumallee 1, 06493 Harzgerode (AG Frankfurt am Main, HRB 112046), vertr. d.: 1. Xuemei Cui, Peking, CHINA, (Geschäftsführer), 2. Bin Xu, Beijing, CHINA, (Geschäftsführer), wurde beschlossen: Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters vom 15.12.2025 Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 3 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben. Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus. Amtsgericht Halle (Saale), 07.01.2026
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