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Insolvenzprofil
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Betrieb einer Bar nebst allen damit zusammenhängenden Tätigkeiten.
Im Insolvenzverfahren der Bristol Bar UG, vertreten durch Geschäftsführer Alex Knus, wurden zwei separate Anordnungen zur Prüfung nachträglich angemeldeter, nicht nachrangiger Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren gemäß § 177 I 2 InsO ergangen. Für Forderungen, die bis zum 11.08.2025 angemeldet wurden, endet die Widerspruchsfrist am 25.08.2025. Für Forderungen, die bis zum 10.08.2026 angemeldet wurden, endet die Widerspruchsfrist am 24.08.2026. Gegen die Höhe, den Grund oder den Rang der Forderungen kann innerhalb dieser Fristen beim Insolvenzgericht Frankfurt am Main schriftlich Widerspruch erhoben werden. Wird kein Widerspruch erhoben, gilt die Forderung als festgestellt. Die Anmeldeunterlagen und Widersprüche liegen zur Einsicht aus. Die Bekanntmachungen datieren vom 22.05.2025 und 20.05.2026.
Originalbekanntmachung
810 IN 775/24 B-1-9 In dem Insolvenzverfahren Bristol Bar UG, Ludwigstraße 15, 60327 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 131104), vertreten durch: 1. Alex Knus, Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der bis zum 11.08.2025 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO. Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und der Schuldner können bis zum 25.08.2025 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben. Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt. Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 22.05.2025
Originalbekanntmachung
810 IN 775/24 B-1-9 In dem Insolvenzverfahren Bristol Bar UG, Ludwigstraße 15, 60327 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 131104), vertreten durch: Alex Knus, Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der bis zum 10.08.2026 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO. Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und der Schuldner können bis zum 24.08.2026 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben. Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt. Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 20.05.2026
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