Laufendes Insolvenzverfahren Hessen HRB 118371

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

Café Mola GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Diesterwegstraße 39, 60594 Frankfurt am Main
Handelsregister
Frankfurt am Main, HRB 118371
EUID
DEM1201.HRB118371

Insolvenzgericht

Gericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 400/24 C-10-6
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren

Insolvenzverwalter

Kanzlei
PLUTA Rechtsanwalts GmbH
Person
Dipl.-Kfm. Frank Mößle
Adresse
Trakehner Straße 7-9 Eingang A, 60487 Frankfurt am Main
Telefon
069/ 85 09 693 0
E-Mail
frankfurt@pluta.net
Fax
069/ 85 09 693 29
Website
www.pluta.net

Gegenstand des Unternehmens

der Betrieb eines Cafés, Bistros und Bar

Zusammenfassung des Verfahrens

Am 09.04.2024 ist im Antragsverfahren über das Vermögen der Café Mola GmbH die vorläufige Verwaltung angeordnet und der vorläufige Insolvenzverwalter bestellt worden. Am 26.06.2024 ist das Insolvenzverfahren wegen Überschuldung eröffnet worden. Zum endgültigen Insolvenzverwalter ist derselbe Sachwalter bestellt worden. Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr Vermögen verboten. Gläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 14.08.2024 anzumelden. Für den 25.09.2024 ist eine Gläubigerversammlung mit Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, eines Gläubigerausschusses sowie zur Prüfung der angemeldeten Forderungen und weiteren Entscheidungen einberufen worden.

Originalbekanntmachung

10.04.2024

810 IN 400/24 C: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Café Mola GmbH, Diesterwegstraße 39, 60594 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 118371), vertr. d.: Özcan Kara, (Gesellschafter), ist am 09.04.2024 um 14:52 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Dipl.-Kfm. Frank Mößle, PLUTA Rechtsanwalts GmbH, Trakehner Straße 7-9 Eingang A, 60487 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 85 09 693 0, Fax: 069/ 85 09 693 29, E-Mail: frankfurt@pluta.net, Internet: www.pluta.net bestellt worden. Amtsgericht Frankfurt am Main, 09.04.2024

Originalbekanntmachung

27.06.2024

810 IN 400/24 C: In dem Insolvenzverfahren Café Mola GmbH, Diesterwegstraße 39, 60594 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 118371), vertreten durch: Özcan Kara, (Gesellschafter), wurde am 26.06.2024 um 14:10 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Überschuldung eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wurde bestellt: Dipl.-Kfm. Frank Mößle, PLUTA Rechtsanwalts GmbH, Trakehner Straße 7-9 Eingang A, 60487 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 85 09 693 0, Fax: 069/ 85 09 693 29, E-Mail: frankfurt@pluta.net, Internet: www.pluta.net. Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter....

Originalbekanntmachung

03.07.2024

810 IN 400/24 C-10-6 - Am 26.06.2024 um 14:10 Uhr ist das Insolvenzverfahren Café Mola GmbH, Diesterwegstraße 39, 60594 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 118371), vertreten durch: Özcan Kara, (Gesellschafter), eröffnet worden. Insolvenzverwalter: Dipl.-Kfm. Frank Mößle, PLUTA Rechtsanwalts GmbH, Trakehner Straße 7-9 Eingang A, 60487 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 85 09 693 0, Fax: 069/ 85 09 693 29, E-Mail: frankfurt@pluta.net, Internet: www.pluta.net Die Gläubiger werden aufgefordert: a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis 14.08.2024 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich (§ 174 InsO) anzumelden. b) Dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Wer Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden, (§ 28 Abs. 2 InsO). Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin sind an den Insolvenzverwalter zu leisten, (§ 28 Abs. 3 InsO). Vor dem I...

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