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Insolvenzprofil
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Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Raumausstattung, Boden- und Fliesenverlegearbeiten sowie Trockenbau.
Am 05.02.2024 ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Canin Raumausstattung GmbH wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Das Verfahren ist im schriftlichen Verfahren gemäß § 5 II InsO durchgeführt worden. Zur Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Dragana Gavrilović bestellt worden. Die Anmeldefrist für Insolvenzforderungen endete am 22.04.2024. Es ist die Prüfung der bis zu diesem Datum nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet worden. Die Frist zur Erhebung von Widerspruch gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung endet am 23.03.2026. Ein Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung entspricht, ist der 26.05.2026. Bis zu diesem Datum müssen Einwendungen gegen die beabsichtigte Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels Masse sowie gegen die Schlussrechnung eingereicht werden. Die Verfahrenseinstellung unterbleibt, wenn ein Vorschuss auf die Verfahrenskosten in Höhe von 5.000,00 EUR geleistet wird.
Originalbekanntmachung
Originalbekanntmachung
Originalbekanntmachung
810 IN 1413/23 C-5-6 In dem Insolvenzverfahren Canin Raumausstattung GmbH, Rückertstraße 46, 60314 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 110105) wird die Prüfung der bis zum 22.04.2024 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO. Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 23.03.2026 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben. Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt. Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 11.02.2026
Originalbekanntmachung
810 IN 1413/23 C-5-6: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Canin Raumausstattung GmbH, Rückertstraße 46, 60314 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 110105) wurde beschlossen: Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung entspricht, ist der 26.05.2026. Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein: Einwendungen der Insolvenzgläubiger und der Massegläubiger gegen die beabsichtigte Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Verfahrenskosten deckenden Masse und für den Fall der Einstellung gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters. Die Verfahrenseinstellung unterbleibt, wenn ein Vorschuss auf die Verfahrenskosten in Höhe von 5.000,00 EUR geleistet wird. Amtsgericht Frankfurt am Main, 27.03.2026
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