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Insolvenzprofil
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die Erbringung von Beratungsleistungen mit dem Fokus auf strategisch-organisatorische und IT-technische Frage- und Problemstellungen, sowie die Entwicklung, der Vertrieb und die Wartung von Computerprogrammen und Software.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Caperita GmbH, Eschborn, ist eröffnet. Der Schuldner wird durch den Geschäftsführer Rafal Antoni Bas vertreten. Im Verfahren sind zwei wesentliche Schritte bekannt gegeben worden. Erstens ist die Prüfung der bis zum 18.05.2026 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet worden. Gegen die Höhe, den Grund oder den Rang dieser Forderungen kann bis zum 01.06.2026 Widerspruch beim Insolvenzgericht Frankfurt am Main eingelegt werden. Wird kein Widerspruch erhoben, gelten die Forderungen als festgestellt. Zweitens ist eine Gläubigerversammlung für den 17.06.2024, 11:30 Uhr, in Frankfurt am Main anberaumt. Auf der Tagesordnung steht der Antrag des Insolvenzverwalters, die Geltendmachung von Ansprüchen wegen Verschleppungshaftung sowie Entnahmen gegenüber Herrn Rafal Antoni Bas nach freiem Ermessen zu beschränken, gerichtlich geltend zu machen, zu vergleichen oder von der Durchsetzung abzusehen. Ist die Versammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung gemäß § 160 InsO als erteilt.
Originalbekanntmachung
810 IN 487/23 C-9-5 In dem Insolvenzverfahren Caperita GmbH, Alfred-Herrhausen-Allee 3 - 5, 65760 Eschborn (AG Frankfurt am Main, HRB 111709), vertreten durch: Rafal Antoni Bas, Dachbergstraße 53, 65812 Bad Soden am Taunus, (Geschäftsführer), ist Termin zur Gläubigerversammlung bestimmt auf Montag, 17.06.2024, 11:30 Uhr, Saal 1, Gebäude F, Klingerstraße 20, 60313 Frankfurt am Main Tagesordnung: Der Insolvenzverwalter beantragt, die Geltendmachung von Ansprüchen wegen Verschleppungshaftung sowie Entnahmen gegenüber Herrn Rafal Antoni Bas nach seinem freien Ermessen zu beschränken, diese gerichtlich geltend zu machen und durchzusetzen, zu vergleichen bzw. von der Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber Herrn Rafal Antoni Bas abzusehen. Ist die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung im Rahmen des § 160 InsO als erteilt. Frankfurt am Main, 27.05.2024
Originalbekanntmachung
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