Aufhebung des Verfahrens Hessen HRB 134923

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Insolvenzprofil

CARSTEL GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Königsteiner Straße 29, 65929 Frankfurt am Main
Handelsregister
Frankfurt am Main, HRB 134923
EUID
DEM1201.HRB134923

Insolvenzgericht

Gericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 75/25 C-82-
Phase
Aufhebung des Verfahrens

Insolvenzverwalter

Person
Rechtsanwältin Christine Tryfon

Gegenstand des Unternehmens

Autovermietung, Handel mit PKW

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der CARSTEL GmbH ist am 16.02.2026 durch das Amtsgericht Frankfurt am Main mangels einer die Kosten deckenden Masse abgewiesen worden. Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens wurde gemäß § 26 Abs. 1 InsO zurückgewiesen, da zwar ein Eröffnungsgrund vorlag, jedoch keine Masse vorhanden war. Dies ergab sich aus einem Gutachten der Sachverständigen Rechtsanwältin Christine Tryfon vom 12.01.2026. Weder der Antragsteller, das Finanzamt Frankfurt am Main, noch die Antragsgegnerin waren bereit oder in der Lage, einen Massekostenvorschuss zu leisten. Es wurden daher keine vorläufigen Maßnahmen nach §§ 21, 22 InsO angeordnet. Stattdessen ist die Eintragung der Antragsgegnerin in das Schuldnerverzeichnis gemäß § 26 Abs. 2 InsO i. V. m. § 882b ZPO angeordnet worden. Die am 12.06.2025 verhängte Postsperre ist aufgehoben worden. Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragsgegnerin. Der Gegenstandswert wurde auf 500,00 EUR festgesetzt.

Originalbekanntmachung

19.02.2026

810 IN 75/25 C-82-: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der CARSTEL GmbH, Königsteiner Straße 29, 65929 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 134923), vertr. d.: Alexei Stici, Königsteiner Straße 29, 65929 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 16.02.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO. Amtsgericht Frankfurt am Main, 16.02.2026

Originalbekanntmachung

03.03.2026

Amtsgericht Frankfurt am Main 16.02.2026 - Insolvenzgericht - 810 IN 75/25 C-82- B e s c h l u s s In dem Insolvenzantragsverfahren Land Hessen vertr. d.d.Finanzamt Frankfurt am Main, Gutleutstraße 118-124, 60327 Frankfurt am Main, - Antragsteller - g e g e n CARSTEL GmbH, Königsteiner Straße 29, 65929 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 134923), vertreten durch: Alexei Stici, Königsteiner Straße 29, 65929 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), - Antragsgegnerin - wird der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens - mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse - a b g e w i e s e n . Es wird die Eintragung der Antragsgegnerin in das Schuldnerverzeichnis angeordnet. Die Postsperre v. 12.06.2025 wird aufgehoben. Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragsgegnerin. Der Gegenstandswert wird auf 500,00 EUR festgesetzt. G r ü n d e : Die Ablehnung des Eröffnungsantrages beruht auf § 26 Abs. 1 InsO. Die durchgeführten Ermittlungen haben ergeben, dass zwar ein Eröffnungsg...

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