Berichts- und Prüfungstermin Hessen HRB 114157

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

Casantonio GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Bergerstraße 191, 60385 Frankfurt am Main
Handelsregister
Frankfurt am Main, HRB 114157
EUID
DEM1201.HRB114157

Insolvenzgericht

Gericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 89/22 C-17-7
Phase
Berichts- und Prüfungstermin

Insolvenzverwalter

Person
Geschäftsführerin Kacin Cizik
Adresse
Bergerstraße 191, 60385 Frankfurt am Main

Gegenstand des Unternehmens

Gastronomiebetrieb

Zusammenfassung des Verfahrens

Im Insolvenzverfahren der Casantonio GmbH ist ein Insolvenzverwalter bestellt. Das Insolvenzgericht hat die Prüfung der bis zum 02.03.2026 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Insolvenzverwalterin, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 16.03.2026 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben. Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.

Originalbekanntmachung

04.02.2026

810 IN 89/22 C-17-7 In dem Insolvenzverfahren Casantonio GmbH, Bergerstraße 191, 60385 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 114157), vertreten durch: Kacin Cizik, Frankfurt am Main, (Geschäftsführerin), wird die Prüfung der bis zum 02.03.2026 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO. Die Insolvenzverwalterin, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 16.03.2026 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben. Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt. Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 26.01.2026

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