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Insolvenzprofil
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Im- und Export von Textilien (Damen-, Herren-, Kinderkleidung), Getreide inkl. Mehl, Lebensmittel inkl. konsverierte Lebensmittel und Getränke, Möbel, inkl. Küchen, Baumaschinen, Handel, Im- und Export mit Baumaterialien, an und Verkauf von Immobilien auf eigene Rechnung, Organisation der Renovierung und Neubau, nicht aber genehmigungspflichtige oder handwerksrollenpflichtige Tätigkeiten.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Cicekdagi International Trade UG (haftungsbeschränkt) ist eröffnet. Im Rahmen des Verfahrens ist eine Gläubigerversammlung für den 22.02.2024 anberaumt, auf der der gerichtliche Vergleich des Landgerichts Frankfurt am Main vom 28.11.2023 zwischen dem Insolvenzverwalter und den beiden Geschäftsführern der Schuldnerin zur Abstimmung steht. Gemäß der Tagesordnung sollen die Geschäftsführer Dr. Hayri Cicekdagi einen Betrag von 3.000,00 EUR und Herr Hüseyin Cinakli einen Betrag von 8.000,00 EUR zur Insolvenzmasse zahlen. Sollte die Gläubigerversammlung beschlussunfähig sein, gilt die Zustimmung zum Vergleich gemäß § 160 InsO automatisch als erteilt. Später, am 17.06.2024, hat der Insolvenzverwalter beim Amtsgericht Frankfurt am Main gemäß § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse nicht ausreicht, um die fälligen bzw. künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten zu erfüllen.
Originalbekanntmachung
810 IN 681/21 C-12-8 In dem Insolvenzverfahren Cicekdagi International Trade UG (haftungsbeschränkt), Am Höstock 20, 60433 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 103343), vertreten durch: 1. Dr. Hayri Cicekdagi, (Geschäftsführer), 2. Hüseyin Cinakli, (Geschäftsführer), ist Termin zur Gläubigerversammlung bestimmt auf Donnerstag, 22.02.2024, 10:00 Uhr, Saal 1, Gebäude F, Klingerstraße 20, 60313 Frankfurt am Main Tagesordnung: Zustimmung zum gerichtlichen Vergleich des Landgerichts Frankfurt am Main vom 28.11.2023 (AZ: 2-28 O 236/22) zwischen dem Insolvenzverwalter und den beiden Geschäftsführern der Schuldnerin. Danach soll der Geschäftsführer zu 1.) Herr Dr. Cicekdagi einen Betrag von 3.000,00 EUR und der Geschäftsführer zu 2.) Herr Cinakli einen Betrag von 8.000,00 EUR zur Masse zahlen. Ist die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung im Rahmen des § 160 InsO als erteilt. Frankfurt am Main, 27.01.2024
Originalbekanntmachung
810 IN 681/21 C-14-8 In dem Insolvenzverfahren Cicekdagi International Trade UG (haftungsbeschränkt), Am Höstock 20, 60433 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 103343), vertr. d.: 1. Dr. Hayri Cicekdagi, Am Höstock 20, 60433 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), 2. Hüseyin Cinakli, Neunkircher Straße 19, 66780 Rehlingen-Siersburg, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht. Amtsgericht Frankfurt am Main , 17.06.2024
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