Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Betrieb von Campingplätzen und Freizeitanlagen, Vermietung von Zelten, Wohnwagen und Wohnmobilen, Vermietung von Abstellplätzen für Zelte, Wohnwagen oder Wohnmobile für Kurz- und Dauerzeitmieter, der Verkauf und Handel mit Artikeln aus dem Campingbereich und Dienstleistungen für Camper sowie Verkauf von Artikeln des täglichen Bedarfs für Campinggäste, Handel mit Artikeln für Freizeitgestaltung sowie Artikeln aus dem Telekommunikationsbereich insbesondere für den Outdoor-Bereich. Das Betreiben einer Kantine auf Gaststättenbasis mit Ausschank und Bewirtung für hauptsächlich Campingplatzbesucher.
Am 04.01.2026 ist über das Vermögen der City Camp Frankfurt GmbH die vorläufige Verwaltung angeordnet und Rechtsanwalt Dr. Jan Markus Plathner zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Am 10.02.2026 ist das Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet worden. Das schriftliche Verfahren ist gemäß § 5 II InsO angeordnet. Die Gläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 20.04.2026 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Einwendungen gegen Forderungsanmeldungen sind bis zum 04.05.2026 bei dem Amtsgericht Frankfurt am Main vorzubringen. Im Rahmen der Gläubigerversammlung können unter anderem ein anderer Insolvenzverwalter, ein Gläubigerausschuss sowie Entscheidungen über besonders bedeutsame Rechtshandlungen und die Fortführung des Unternehmens getroffen werden. Nach fruchtlosem Ablauf der Fristen gelten bestimmte Zustimmungen als erteilt und angemeldete Forderungen als festgestellt.
Originalbekanntmachung
810 IN 1719/25 C-12-: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der City Camp Frankfurt GmbH, Marienbader Platz 18, 61348 Bad Homburg v. d.Höhe (AG Frankfurt am Main, HRB 80769), vertr. d.: Alex Medvinsky, Czerningasse 4/312, A-1020 Wien, ÖSTERREICH, (Geschäftsführer), ist am 04.01.2026 um 19:27 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Jan Markus Plathner, Colmarer Straße 5, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 37 00 22 0, Fax: 069/ 37 00 22 111, E-Mail: frankfurt@brinkmann-partner.de, Internet: www.brinkmann-partner.de bestellt worden. Amtsgericht Frankfurt am Main, 04.01.2026
Originalbekanntmachung
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