Aufhebung des Verfahrens Berlin HRB 117945

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Insolvenzprofil

CleanExx24 UG (haftungsbeschränkt)

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Berlin
Adresse
Romain-Rolland-Straße 82, 13089 Berlin
Handelsregister
Frankfurt am Main, HRB 117945
EUID
DEM1201.HRB117945

Insolvenzgericht

Gericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36c IN 6874/22
Phase
Aufhebung des Verfahrens

Gegenstand des Unternehmens

Gebäude- und Büroreinigung einschließlich Glas-, Fassaden-, Grund- und Bauendreinigung, Hausmeistertätigkeiten, Pflege von Außenanlagen, Garten- und Landschaftsbau, Reinigung von Industrieanlagen, Empfangsdienste, Regalauffüllungsservice und Veranstaltungsservice.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der CleanExx24 UG (haftungsbeschränkt) ist nach Abhalten des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren und Vollzug der Schlussverhebung aufgehoben worden. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen Erinnerung eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung im Internet. Das zuständige Gericht für die Erinnerung ist das Amtsgericht Charlottenburg.

Originalbekanntmachung

07.04.2026

36c IN 6874/22 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. CleanExx24 UG ( haftungsbeschränkt), Romain-Rolland-Straße 82, 13089 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Registergericht: Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 117945 | Das Insolvenzverfahren wird nach Abhalten des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren und Vollzug der Schlussverteilung a u f g e h o b e n . Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden. Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Charlottenburg Amtsgerichtsplatz 1 14057 Berlin einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung ...

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