Berichts- und Prüfungstermin Hessen HRB 123731

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Insolvenzprofil

Cognitive Solutions UG (haftungsbeschränkt)

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Hessen
Adresse
Autogenstraße 46, 65933 Frankfurt am Main
Handelsregister
Frankfurt am Main, HRB 123731
EUID
DEM1201.HRB123731

Insolvenzgericht

Gericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 649/24 C-14-1
Phase
Berichts- und Prüfungstermin

Insolvenzverwalter

Person
Geschäftsführer Jens Schacht
Adresse
Autogenstraße 46, 65933 Frankfurt am Main

Gegenstand des Unternehmens

die Erbringung von Dienst- und Beratungsleistungen im Bereich der IT und die Entwicklung und der Vertrieb von Softwarelösungen.

Zusammenfassung des Verfahrens

Im Insolvenzverfahren der Cognitive Solutions UG (haftungsbeschränkt) ist die Prüfung der bis zum 02.03.2026 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet worden. Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 16.03.2026 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben. Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.

Originalbekanntmachung

19.07.2025

810 IN 649/24 C-14-1 In dem Insolvenzverfahren Cognitive Solutions UG (haftungsbeschränkt), Autogenstraße 46, 65933 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 123731) wird die Prüfung der bis zum 03.11.2025 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO. Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 17.11.2025 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben. Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt. Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 18.07.2025

Originalbekanntmachung

16.01.2026

810 IN 649/24 C-14-1 In dem Insolvenzverfahren Cognitive Solutions UG (haftungsbeschränkt), Autogenstraße 46, 65933 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 123731), vertreten durch: Jens Schacht, Autogenstraße 46, 65933 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der bis zum 02.03.2026 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO. Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 16.03.2026 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben. Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt. Insolvenzgericht Frankfurt am Main,...

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