Schlussverteilung Hessen HRB 119531

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Insolvenzprofil

Concrete Jungle GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Gwinnerstraße 46, 60388 Frankfurt am Main
Handelsregister
Frankfurt am Main, HRB 119531
EUID
DEM1201.HRB119531

Insolvenzgericht

Gericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 139/25 C-17-6
Phase
Schlussverteilung

Insolvenzverwalter

Person
Rechtsanwalt Dr. Lason Gutsche
Adresse
Hynspergstraße 24, 60322 Frankfurt am Main
Telefon
069/ 95 91 10 0
E-Mail
mail@hgw.de
Fax
069/ 95 91 10 80
Website
www.hgw.de

Gegenstand des Unternehmens

Herstellung und der Vertrieb von Betonprodukten sowie Produkten aus anderen Materialien

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Concrete Jungle GmbH ist am 30.04.2025 eröffnet worden. Der Rechtsanwalt Dr. Lason Gutsche ist als Insolvenzverwalter bestellt. Das schriftliche Verfahren ist angeordnet. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endet am 14.07.2025. Einwendungen gegen Forderungsanmeldungen sind bis zum 28.07.2025 bei dem Insolvenzgericht vorzubringen. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist gelten zustimmungen nach § 160 InsO als erteilt und sämtliche rechtzeitig angemeldete Forderungen als festgestellt. Es wurden Forderungen in Höhe von EUR 1.118.594,74 festgestellt. Der Massebestand beläuft sich vor Abzug der Verfahrenskosten auf EUR 88.707,37. Die maßgebliche Masse beträgt EUR 218.490,95. Für den Insolvenzverwalter sind Vergütung und Auslagen festgesetzt. Die Verwertung der Insolvenzmasse ist beendet, und dem Insolvenzverwalter ist für die Schlussverteilung die Zustimmung erteilt worden. Von den Gläubigern können bis zum 13.04.2026 Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung erhoben werden. Der Schlussbericht, das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung sind auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.

Originalbekanntmachung

09.05.2025

810 IN 139/25 C-17-6 Am 30.04.2025 um 10:05 Uhr ist das Insolvenzverfahren Concrete Jungle GmbH, Gwinnerstraße 46, 60388 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 119531) eröffnet worden. Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Lason Gutsche, Hynspergstraße 24, 60322 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 95 91 10 0, Fax: 069/ 95 91 10 80, E-Mail: mail@hgw.de, Internet: www.hgw.de Das schriftliche Verfahren ist angeordnet, § 5 II InsO. Die Gläubiger werden aufgefordert Anmeldungen bei dem Insolvenzverwalter vorzunehmen. Anmeldefrist: 14.07.2025 Einwendungen bzw. Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie ggf. folgende Anträge sind bis zum 28.07.2025 schriftlich bei dem hiesigen Insolvenzgericht, Geb. F, Klingerstr. 20, Frankfurt/M. vorzubringen: * Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO) * Wahl eines Gläubigerausschusses * Entscheidungen über die Vornahme von besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO) * Entscheidung über die Fortführung des schuldnerischen Unternehmens * ...

Originalbekanntmachung

09.09.2025

810 IN 139/25 C-17-6 In dem Insolvenzverfahren Concrete Jungle GmbH, Gwinnerstraße 46, 60388 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 119531), vertreten durch: 1. Daniel Singh, Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), 2. Madlen Thorwarth, Frankfurt am Main, (Geschäftsführerin), wird die Prüfung der bis zum 20.10.2025 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO. Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 03.11.2025 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben. Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt. Insolvenzgericht F...

Originalbekanntmachung

08.02.2026

810 IN 139/25 C 17 6 Amtsgericht Frankfurt am Main In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Concrete Jungle GmbH, 60388 Frankfurt am Main, wird mitgeteilt, dass Forderungen in Höhe von EUR 1.118.594,74 festgestellt wurden. Der Massebestand beläuft sich vor Abzug der Verfahrenskosten auf einen Betrag in Höhe von EUR 88.707,37 Amtsgericht Frankfurt am Main Insolvenzgericht

Originalbekanntmachung

08.02.2026

Amtsgericht Frankfurt am Main 03.02.2026 - Insolvenzgericht - 810 IN 139/25 C-17-6 B e s c h l u s s In dem Insolvenzverfahren Concrete Jungle GmbH Gwinnerstraße 46 60388 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 119531), werden für den Insolvenzverwalter festgesetzt: Vergütung EUR Auslagen EUR Zustellungsauslagen EUR Umsatzsteuer EUR Summe EUR Gründe: Aus der maßgeblichen Masse von EUR 218.490,95 erhält der Insolvenzverwalter unter Anwendung der Regelsätze eine Vergütung i.H.v. EUR netto sowie antragsgemäß die Auslagenpauschale und Zustellungsauslagen sowie die jeweiligen Umsatzsteuerbeträge festgesetzt, §§ 1, 2, 7 u. 8 InsVV. Rechtsmittelbelehrung Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch...

Originalbekanntmachung

08.02.2026

810 IN 139/25 C-17-6 In dem Insolvenzverfahren Concrete Jungle GmbH, Gwinnerstraße 46, 60388 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 119531) wurde dem Insolvenzverwalter für die Schlussverteilung die Zustimmung erteilt, nachdem die Verwertung der Insolvenzmasse beendet ist (§ 196 InsO). Von den Gläubigern können bis zum 13.04.2026 bei dem Insolvenzgericht 60313 Frankfurt, Klingerstr.20, Gebäude F, schriftliche Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung erhoben sowie Anträge zur Verwendung nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse gestellt werden. Der Schlussbericht, das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung sind zum Zwecke der Einsicht der Beteiligten auf der zuständigen Geschäftsstelle des hiesigen Insolvenzgerichts niedergelegt. Rechtsbehelfsbelehrung: Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht, Gerichtsst...

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