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Insolvenzprofil
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Entwicklung, Produktion und Vermarktung von technischen und mechanischen Artikeln aller Art, insbesondere im Bereich der Gesundheitsvorsorge und alle damit in Zusammenhang stehenden Rechtsgeschäfte.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Cool Care Innovations GmbH ist anhängig. Am 09.07.2024 hat das Amtsgericht Frankfurt am Main die Prüfung der bis zum 16.09.2024 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Frist zur Erhebung von Widerspruch gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung endet am 30.09.2024. Am 02.02.2026 wird bekanntgegeben, dass das Verfahren mangels einer die Kosten deckenden Masse eingestellt ist. Gleichzeitig soll die Schlussverteilung stattfinden, wofür eine Masse in Höhe von 0,00 Euro zur Verfügung steht. Die bei der Schlussverteilung zu berücksichtigenden Forderungen gemäß § 38 InsO betragen 27.482,48 Euro.
Originalbekanntmachung
810 IN 1508/17 C-10-9 - In dem Insolvenzverfahren Cool Care Innovations GmbH, Mörfelder Landstraße 74, 60598 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 106853), vertreten durch: Christian Marx, Brunnenstraße 55, 40223 Düsseldorf, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der bis zum 16.09.2024 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO. Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 30.09.2024 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben. Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt. Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 09.07.2024
Originalbekanntmachung
810 IN 1508/17 C-10-9: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Cool Care Innovations GmbH, Mörfelder Landstr. 74 in 60327 Frankfurt am Main, soll die Schlussverteilung stattfinden. Hierfür steht eine Masse in Höhe von € 0,00 zur Verfügung. Nach dem auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Frankfurt am Main - Insolvenzgericht - zur Einsicht niedergelegten Schlussverzeichnis betragen die bei der Schlussverteilung zu berücksichtigenden Forderungen gemäß § 38 InsO € 27.482,48. Amtsgericht Frankfurt am Main, 02.02.2026
Originalbekanntmachung
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