Einstellung des Verfahrens Hessen HRB 106853

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

Cool Care Innovations GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Mörfelder Landstraße 74, 60598 Frankfurt am Main
Handelsregister
Frankfurt am Main, HRB 106853
EUID
DEM1201.HRB106853

Insolvenzgericht

Gericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 1508/17 C-10-9
Phase
Einstellung des Verfahrens

Insolvenzverwalter

Person
Geschäftsführer Christian Marx
Adresse
Brunnenstraße 55, 40223 Düsseldorf

Gegenstand des Unternehmens

Entwicklung, Produktion und Vermarktung von technischen und mechanischen Artikeln aller Art, insbesondere im Bereich der Gesundheitsvorsorge und alle damit in Zusammenhang stehenden Rechtsgeschäfte.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Cool Care Innovations GmbH ist anhängig. Am 09.07.2024 hat das Amtsgericht Frankfurt am Main die Prüfung der bis zum 16.09.2024 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Frist zur Erhebung von Widerspruch gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung endet am 30.09.2024. Am 02.02.2026 wird bekanntgegeben, dass das Verfahren mangels einer die Kosten deckenden Masse eingestellt ist. Gleichzeitig soll die Schlussverteilung stattfinden, wofür eine Masse in Höhe von 0,00 Euro zur Verfügung steht. Die bei der Schlussverteilung zu berücksichtigenden Forderungen gemäß § 38 InsO betragen 27.482,48 Euro.

Originalbekanntmachung

10.07.2024

810 IN 1508/17 C-10-9 - In dem Insolvenzverfahren Cool Care Innovations GmbH, Mörfelder Landstraße 74, 60598 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 106853), vertreten durch: Christian Marx, Brunnenstraße 55, 40223 Düsseldorf, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der bis zum 16.09.2024 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO. Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 30.09.2024 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben. Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt. Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 09.07.2024

Originalbekanntmachung

03.02.2026

810 IN 1508/17 C-10-9: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Cool Care Innovations GmbH, Mörfelder Landstr. 74 in 60327 Frankfurt am Main, soll die Schlussverteilung stattfinden. Hierfür steht eine Masse in Höhe von € 0,00 zur Verfügung. Nach dem auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Frankfurt am Main - Insolvenzgericht - zur Einsicht niedergelegten Schlussverzeichnis betragen die bei der Schlussverteilung zu berücksichtigenden Forderungen gemäß § 38 InsO € 27.482,48. Amtsgericht Frankfurt am Main, 02.02.2026

Originalbekanntmachung

03.02.2026

810 IN 1508/17 C-10-9 : In dem Insolvenzverfahren Cool Care Innovations GmbH, Mörfelder Landstraße 74, 60598 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 106853), vertreten durch: Christian Marx, Düsseldorf, (Geschäftsführer), wird das Verfahren nach Anhörung der Gläubiger und, soweit vorhanden, der Massegläubiger mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse eingestellt, § 207 InsO. Rechtsmittelbelehrung Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, w...

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