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Insolvenzprofil
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Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Co-work & play GmbH ist eröffnet. Im Verfahren sind verschiedene Vergütungsbeschlüsse für den vorläufigen und den endgültigen Insolvenzverwalter ergangen. Eine Vergütungsfestsetzung für den vorläufigen Verwalter erfolgte am 12.03.2024, wobei die Bemessungsgrundlage bei 322.009,76 EUR lag und der Vergütungsanteil auf 50 % erhöht wurde. Eine ergänzende Vergütungsfestsetzung für den endgültigen Verwalter wurde am 06.01.2026 beschlossen, basierend auf einer Bemessungsgrundlage von 592.160,60 EUR. Am 12.03.2024 wurde ein Stichtag für eine besondere Gläubigerversammlung auf den 06.05.2024 festgelegt, bis zu dem Einwendungen gegen die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens mangels Masse sowie gegen die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis erhoben werden konnten. Am 27.03.2024 wurde die Schlussverteilung bekannt gegeben, wobei nach Abzug der Kosten kein Überschuss für die Gläubiger verbleibt. Die Summe der festgestellten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen beträgt 504.811,25 EUR.
Originalbekanntmachung
Originalbekanntmachung
810 IN 115/19 C-5-9: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Co-work & play GmbH, Otto-Meßmer-Straße 1, 60314 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 107430), vertr. d.: Yvonne Schrodt, Spessartstraße 12, 63110 Rodgau, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen: Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung entspricht, ist der 06.05.2024. Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein: Einwendungen der Insolvenzgläubiger und der Massegläubiger gegen die beabsichtigte Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Masseverbindlichkeiten deckenden Masse (§ 211 InsO), Einwendungen gegen die Schlussrechnung sowie das Schlussverzeichnis. Amtsgericht Frankfurt am Main, 12.03.2024
Originalbekanntmachung
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Az.: 810 IN 115/19 C-5-4 In dem Insolvenzverfahren der co-work & play GmbH, Otto-Meßmer-Straße 1, 60314 Frankfurt am Main, soll die Schlussverteilung erfolgen. Der Verteilung zugunsten der Gläubiger steht nach Abzug der Verfahrenskosten und Masseverbindlichkeiten kein Überschuss zur Verfügung. Die Summe der festgestellten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen beträgt 504.811,25 EUR. Die Gläubiger bestrittener und für den Ausfall festgestellter Forderungen werden auf die Ausschlussfristen der §§ 189, 190 InsO hingewiesen. Das Schlussverzeichnis liegt zur Einsicht der Beteiligten aus bei dem Amtsgericht -Insolvenzgericht- Az.: 810 IN 115/19 C-5-4, Klingerstr. 20, 60313 Frankfurt am Main. Frankfurt am Main, 27. März 2024 Amtsgericht Frankfurt am Main - Insolvenzgericht
Originalbekanntmachung
810 IN 115/19 C-5-9 : In dem Insolvenzverfahren Co-work & play GmbH, Otto-Meßmer-Straße 1, 60314 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 107430), vertreten durch: Yvonne Schrodt, Rodgau, (Geschäftsführerin), Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten des Verfahrens auf der zuständigen Geschäftsstelle des hiesigen Insolvenzgerichts eingesehen werden. Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 06.01.2026
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