Schlussverteilung Hessen HRB 107430

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Insolvenzprofil

Co-work & play GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Otto-Meßmer-Straße 1, 60314 Frankfurt am Main
Handelsregister
Frankfurt am Main, HRB 107430
EUID
DEM1201.HRB107430

Insolvenzgericht

Gericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 115/19 C-5-9
Phase
Schlussverteilung

Insolvenzverwalter

Person
Rechtsanwalt Dr. Michael Krebs
Adresse
Frohsinnstraße 15, 63739 Aschaffenburg

Gegenstand des Unternehmens

Vermietung von Büroräumen, Büroservice sowie die Vermittlung von Kinderbetreuungsplätzen.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Co-work & play GmbH ist eröffnet. Im Verfahren sind verschiedene Vergütungsbeschlüsse für den vorläufigen und den endgültigen Insolvenzverwalter ergangen. Eine Vergütungsfestsetzung für den vorläufigen Verwalter erfolgte am 12.03.2024, wobei die Bemessungsgrundlage bei 322.009,76 EUR lag und der Vergütungsanteil auf 50 % erhöht wurde. Eine ergänzende Vergütungsfestsetzung für den endgültigen Verwalter wurde am 06.01.2026 beschlossen, basierend auf einer Bemessungsgrundlage von 592.160,60 EUR. Am 12.03.2024 wurde ein Stichtag für eine besondere Gläubigerversammlung auf den 06.05.2024 festgelegt, bis zu dem Einwendungen gegen die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens mangels Masse sowie gegen die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis erhoben werden konnten. Am 27.03.2024 wurde die Schlussverteilung bekannt gegeben, wobei nach Abzug der Kosten kein Überschuss für die Gläubiger verbleibt. Die Summe der festgestellten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen beträgt 504.811,25 EUR.

Originalbekanntmachung

22.03.2024

Amtsgericht Frankfurt am Main 12.03.2024 - Insolvenzgericht - 810 IN 115/19 C-5-9 B e s c h l u s s In dem Insolvenzverfahren Co-work & play GmbH, Otto-Meßmer-Straße 1, 60314 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 107430), vertreten durch: Yvonne Schrodt, Rodgau, (Geschäftsführerin), Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Michael Krebs, Frohsinnstraße 15, 63739 Aschaffenburg, werden für den vorläufigen Insolvenzverwalter festgesetzt: Vergütung: EUR x Auslagenpauschale: EUR x Umsatzsteuer: EUR x Summe: EUR x Der über die erfolgte Festsetzung hinausgehende Antrag wird als unbegründet zurückgewiesen. Gründe: Aus der zugrunde zu legenden Bemessungsgrundlage von EUR 322.009,76 errechnet sich unter Anwendung der maßgeblichen Regelsätze zunächst die Vergütung des endgültigen Insolvenzverwalters in Höhe von EUR x. Aus diesem Betrag steht dem vorläufigen Insolvenzverwalter allerdings nur ein Bruchteil (Prozentsatz) zu, der regelmäßig ¼ (25%) beträgt. Das vorliegende Verfahren rechtf...

Originalbekanntmachung

22.03.2024

810 IN 115/19 C-5-9: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Co-work & play GmbH, Otto-Meßmer-Straße 1, 60314 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 107430), vertr. d.: Yvonne Schrodt, Spessartstraße 12, 63110 Rodgau, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen: Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung entspricht, ist der 06.05.2024. Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein: Einwendungen der Insolvenzgläubiger und der Massegläubiger gegen die beabsichtigte Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Masseverbindlichkeiten deckenden Masse (§ 211 InsO), Einwendungen gegen die Schlussrechnung sowie das Schlussverzeichnis. Amtsgericht Frankfurt am Main, 12.03.2024

Originalbekanntmachung

22.03.2024

810 IN 115/19 C-5-9: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Co-work & play GmbH, Otto-Meßmer-Straße 1, 60314 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 107430), vertr. d.: Yvonne Schrodt, Spessartstraße 12, 63110 Rodgau, (Geschäftsführerin), werden für den Insolvenzverwalter festgesetzt: Vergütung EUR XXX Auslagen EUR XXX Umsatzsteuer EUR XXX Summe EUR XXX Gründe: Rechtsmittelbelehrung Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zus...

Originalbekanntmachung

03.04.2024

Az.: 810 IN 115/19 C-5-4 In dem Insolvenzverfahren der co-work & play GmbH, Otto-Meßmer-Straße 1, 60314 Frankfurt am Main, soll die Schlussverteilung erfolgen. Der Verteilung zugunsten der Gläubiger steht nach Abzug der Verfahrenskosten und Masseverbindlichkeiten kein Überschuss zur Verfügung. Die Summe der festgestellten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen beträgt 504.811,25 EUR. Die Gläubiger bestrittener und für den Ausfall festgestellter Forderungen werden auf die Ausschlussfristen der §§ 189, 190 InsO hingewiesen. Das Schlussverzeichnis liegt zur Einsicht der Beteiligten aus bei dem Amtsgericht -Insolvenzgericht- Az.: 810 IN 115/19 C-5-4, Klingerstr. 20, 60313 Frankfurt am Main. Frankfurt am Main, 27. März 2024 Amtsgericht Frankfurt am Main - Insolvenzgericht

Originalbekanntmachung

07.01.2026

810 IN 115/19 C-5-9 : In dem Insolvenzverfahren Co-work & play GmbH, Otto-Meßmer-Straße 1, 60314 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 107430), vertreten durch: Yvonne Schrodt, Rodgau, (Geschäftsführerin), Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten des Verfahrens auf der zuständigen Geschäftsstelle des hiesigen Insolvenzgerichts eingesehen werden. Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 06.01.2026

Originalbekanntmachung

08.01.2026

- Insolvenzgericht - 810 IN 115/19 C-5-9 B e s c h l u s s In dem Insolvenzverfahren Co-work & play GmbH, Otto-Meßmer-Straße 1, 60314 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 107430), vertreten durch: Yvonne Schrodt, Rodgau, (Geschäftsführerin), wird die Vergütung des Insolvenzverwalters ergänzend wie folgt festgesetzt: Vergütung EUR X Auslagenpauschale EUR X Umsatzsteuer EUR X EUR X abzügl. EUR X Summe EUR X Gründe: Aus der zugrunde zu legenden Bemessungsgrundlage von nunmehr insgesamt EUR 592.160,60 errechnet sich unter Anwendung der maßgeblichen Regelsätze eine Vergütung in Höhe von EUR X. Hierauf anzurechnen war die bereits mit Beschluss vom 12.03.2024 festgesetzte Vergütung, so dass noch eine ergänzende Vergütung in Höhe von EUR X festzusetzen war. Mit diesem Beschluss ist der Tatsache Rechnung getragen, dass zwischen Einreichung der Schlussrechnung und somit auch Stellung des Vergütungsantrages noch ein weiterer Massezufluss erfolgte, welcher in seinem Umfang nicht unwesentli...

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