Laufendes Insolvenzverfahren Hessen HRB 112087

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Insolvenzprofil

creditshelf Aktiengesellschaft

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
AG
Bundesland
Hessen
Adresse
Hausener Weg 29, 60489 Frankfurt am Main
Handelsregister
Frankfurt am Main, HRB 112087
EUID
DEM1201.HRB112087

Insolvenzgericht

Gericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 148/24 C-1-8
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren

Gegenstand des Unternehmens

a) die Vermittlung von Darlehensverträgen, b) die Vermittlung von Anlegern zu deutschen Kreditinstituten oder Versicherungsgesellschaften, c) die Beratung und Analyse von Unternehmen, d) die Entwicklung von Informationstechnologien zur Gewinnung wirtschaftlicher Erkenntnisse über Kreditausfallwahrscheinlichkeiten, e) Informationsdienstleistungen, f) Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Informationsdienstleistungen.

Zusammenfassung des Verfahrens

Im Insolvenzverfahren der creditshelf Aktiengesellschaft werden Vergütungsbeschlüsse für das Mitglied des Gläubigerausschusses und den Sachwalter erlassen. Das Verfahren ist eröffnet und läuft. Am 12.02.2026 wurde ein Vergütungsfestsetzungsbeschluss für ein Gläubigerausschussmitglied erlassen, der am 04.03.2026 auf eigenen Wunsch abgeändert wurde. Dabei wurde ein Stundensatz von 180,00 EUR festgesetzt. Am 14.04.2026 erfolgte eine weitere Abänderung dieses Beschlusses, wobei ein Stundensatz von 150,00 EUR sowie Umsatzsteuer festgesetzt wurden. Am 22.04.2026 wurde die Vergütung des Sachwalters festgesetzt. Dabei wurde eine Bemessungsgrundlage von 998.258,48 EUR zugrunde gelegt. Der Sachwalter erhielt einen Zuschlag von 80 % auf den regulären Bruchteil aufgrund besonderer Tätigkeiten, sodass insgesamt ein Zuschlag von 70 % gewährt wurde. Auslagenpauschale und Umsatzsteuer wurden ebenfalls festgesetzt.

Originalbekanntmachung

07.05.2024

810 IN 148/24 C-1-8: Über das Vermögen der creditshelf Aktiengesellschaft, Mainzer Landstraße 33 a, 60329 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 112087), vertr. d.: 1. Dr. Tim Thabe, (Vorstand), 2. Dr. Daniel Bartsch, (Vorstand), ist am 01.05.2024 um 10:48 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Sachwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Robert Schiebe, Kaiserstraße 11, 60311 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 21 93 15 0, Fax: 069/ 21 93 15 99, E-Mail: frankfurt@schiebe.de, Internet: www.schiebe.de. Es wurde Eigenverwaltung der Schuldnerin angeordnet. Die Schuldnerin ist berechtigt, unter Aufsicht des Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (§ 270 Abs. 1 InsO). Das Verfahren wird mündlich durchgeführt. Vor dem Insolvenzgericht wird am Donnerstag, 27.06.2024, 10:00 Uhr, Saal 1, Gebäude F, Klingerstraße 20, 60313 Frankfurt am Main eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch die Schuldnerin sowie Stellungnahme des Sachwalters und zur Prüfung der angemelde...

Originalbekanntmachung

09.09.2025

810 IN 148/24 C-1-8 In dem Insolvenzverfahren creditshelf Aktiengesellschaft, Mainzer Landstraße 33 a, 60329 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 112087), vertreten durch: 1. Dr. Tim Thabe, (Vorstand), 2. Dr. Daniel Bartsch, (Vorstand), ist Termin zur Erörterung und Abstimmung über den vorgelegten Insolvenzplan bestimmt auf Donnerstag, 27.06.2024, 10:00 Uhr, Saal 1, Gebäude F, Klingerstraße 20, 60313 Frankfurt am Main Der Insolvenzplan und die hierzu eingegangenen Stellungnahmen sind zur Einsichtnahme durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gegen eine eventuelle Bestätigung des Planes ist nur zulässig, wenn der Beschwerdeführer dem Plan spätestens im Abstimmungstermin schriftlich oder zu Protokoll widersprochen und gegen den Plan gestimmt hat. Der Termin dient gleichzeitig für den Fall der Annahme des Insolvenzplans der Erörterung und Abnahme der Schlussrechnung. Amtsgericht Frankfurt am Main, ...

Originalbekanntmachung

19.12.2025

810 IN 148/24 C-1-8 In dem Insolvenzverfahren creditshelf Aktiengesellschaft, Mainzer Landstraße 33 a, 60329 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 112087), vertreten durch: 1. Dr. Tim Thabe, (Vorstand), 2. Dr. Daniel Bartsch, (Vorstand), wird der Anhörungsrüge des Rügeführers vom 02.11.2025 abgeholfen. Der Beschluss vom 22.10.2025, mit dem der Insolvenzplan vom 01.09.2025 bestätigt wurde, wird aufgehoben. Ein neuer Termin zur Erörterung und Abstimmung über den Insolvenzplan vom 01.09.2025 wird bestimmt auf Freitag, 30.01.2026, 11:00 Uhr, Saal 1, Gebäude F, Klingerstraße 20, 60313 Frankfurt am Main: Der Insolvenzplan und die hierzu eingegangenen Stellungnahmen sind zur Einsichtnahme durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Amtsgericht Frankfurt am Main, den 18.12.2025

Originalbekanntmachung

30.01.2026

810 IN 148/24 C-1-8 In dem Insolvenzverfahren creditshelf Aktiengesellschaft, Mainzer Landstraße 33 a, 60329 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 112087), vertreten durch: 1. Dr. Tim Thabe, (Vorstand), 2. Dr. Daniel Bartsch, (Vorstand), wird für das Mitglied des Gläubigerausschusses XXX die Vergütung wie folgt festgesetzt: Vergütung EUR XXX Umsatzsteuer EUR XXX Summe EUR XXX Gründe: Die Mitglieder des Gläubigerausschusses haben Anspruch auf Vergütung ihrer Tätigkeit, § 73 Abs. 1 InsO. Dabei bestimmt sich die Höhe der Vergütung regelmäßig nach dem Zeitaufwand der einzelnen Mitglieder des Ausschusses, wobei besondere Umstände des Einzelfalls Berücksichtigung finden. § 17 InsVV geht dabei von einem regelmäßigen Höchstsatz in der vom Gesetzgeber favorisierten Stundenweisen Abrechnung aus. Die in vorgenannter Vorschrift genannten Höchstbeträge sind allerdings auch in der neuen Fassung der Insolvenzordnung derart gering, dass im Rahmen der Einzelfallentscheidung für jedes Verfahren d...

Originalbekanntmachung

18.02.2026

810 IN 148/24 C-1-8 In dem Insolvenzverfahren creditshelf Aktiengesellschaft, Mainzer Landstraße 33 a, 60329 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 112087), vertreten durch: 1. Dr. Tim Thabe, (Vorstand), 2. Dr. Daniel Bartsch, (Vorstand), wird für das Mitglied des Gläubigerausschusses XXX die Vergütung wie folgt festgesetzt: Vergütung EUR XXX Umsatzsteuer EUR XXX Summe EUR XXX Der darüberhinausgehende Antrag wird als unbegründet zurückgewiesen. Gründe: Die Mitglieder des Gläubigerausschusses haben Anspruch auf Vergütung ihrer Tätigkeit, § 73 Abs. 1 InsO. Dabei bestimmt sich die Höhe der Vergütung regelmäßig nach dem Zeitaufwand der einzelnen Mitglieder des Ausschusses, wobei besondere Umstände des Einzelfalls Berücksichtigung finden. § 17 InsVV geht dabei von einem regelmäßigen Höchstsatz in der vom Gesetzgeber favorisierten Stundenweisen Abrechnung aus. Die in vorgenannter Vorschrift genannten Höchstbeträge sind allerdings auch in der neuen Fassung der Insolvenzordnung derart ge...

Originalbekanntmachung

04.03.2026

810 IN 148/24 C-1-8 In dem Insolvenzverfahren creditshelf Aktiengesellschaft, Mainzer Landstraße 33 a, 60329 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 112087), vertreten durch: 1. Dr. Tim Thabe, (Vorstand), 2. Dr. Daniel Bartsch, (Vorstand), wird der Vergütungsfestsetzungsbeschluss vom 12.02.2026 für das Mitglied des Gläubigerausschusses XXX auf eigenen Wunsch dahingehend abgeändert, dass die Vergütung wie folgt festgesetzt: XXX Der darüberhinausgehende Antrag wird als unbegründet zurückgewiesen. Gründe: Die Mitglieder des Gläubigerausschusses haben Anspruch auf Vergütung ihrer Tätigkeit, § 73 Abs. 1 InsO. Dabei bestimmt sich die Höhe der Vergütung regelmäßig nach dem Zeitaufwand der einzelnen Mitglieder des Ausschusses, wobei besondere Umstände des Einzelfalls Berücksichtigung finden. § 17 InsVV geht dabei von einem regelmäßigen Höchstsatz in der vom Gesetzgeber favorisierten Stundenweisen Abrechnung aus. Die in vorgenannter Vorschrift genannten Höchstbeträge sind allerdings auch i...

Originalbekanntmachung

20.04.2026

810 IN 148/24 C-1-8 In dem Insolvenzverfahren creditshelf Aktiengesellschaft, Mainzer Landstraße 33 a, 60329 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 112087), vertreten durch: 1. Dr. Tim Thabe, (Vorstand), 2. Dr. Daniel Bartsch, (Vorstand), wird für das Mitglied des Gläubigerausschusses XXX die Vergütung wie folgt festgesetzt: XXX Gründe: Die Mitglieder des Gläubigerausschusses haben Anspruch auf Vergütung ihrer Tätigkeit, § 73 Abs. 1 InsO. Dabei bestimmt sich die Höhe der Vergütung regelmäßig nach dem Zeitaufwand der einzelnen Mitglieder des Ausschusses, wobei besondere Umstände des Einzelfalls Berücksichtigung finden. § 17 InsVV geht dabei von einem regelmäßigen Höchstsatz in der vom Gesetzgeber favorisierten Stundenweisen Abrechnung aus. Die in vorgenannter Vorschrift genannten Höchstbeträge sind allerdings auch in der neuen Fassung der Insolvenzordnung derart gering, dass im Rahmen der Einzelfallentscheidung für jedes Verfahren der angemessene Stundensatz ermittelt werden muss....

Originalbekanntmachung

24.04.2026

810 IN 148/24 C-1-8. In dem Insolvenzverfahren creditshelf Aktiengesellschaft, Mainzer Landstraße 33 a, 60329 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 112087), vertreten durch: 1. Dr. Tim Thabe, (Vorstand), 2. Dr. Daniel Bartsch, (Vorstand), wird die Vergütung des Sachwalters festgesetzt auf: Vergütung EUR XXX Auslagenpauschale EUR XXX Zustellungsauslagen EUR XXX Umsatzsteuer EUR XXX Summe EUR XXX Gründe: Aus der zugrunde zu legenden Bemessungsgrundlage von EUR 998.258,48 errechnet sich unter Anwendung der maßgeblichen Regelsätze zunächst die Vergütung des endgültigen Insolvenzverwalters in Höhe von EUR XXX. Aus diesem Betrag steht dem Sachwalter allerdings nur ein Bruchteil (Prozentsatz) zu, der regelmäßig 60% beträgt. Mit diesem Bruchteil ist die Tätigkeit des Sachwalters in einem durchschnittlichen Verfahren abgegolten. Zuschläge können demnach nur für eine Tätigkeit zugestanden werden, die über das gewöhnliche Maß hinaus den Sachwalter in Anspruch genommen haben. Das vorliegend...

Originalbekanntmachung

24.04.2026

810 IN 148/24 C-1-8 In dem Insolvenzverfahren creditshelf Aktiengesellschaft, Mainzer Landstraße 33 a, 60329 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 112087), vertreten durch: 1. Dr. Tim Thabe, (Vorstand), 2. Dr. Daniel Bartsch, (Vorstand), werden für den vorläufige(n) Sachwalter festgesetzt: Vergütung: EUR XXX Auslagenpauschale: EUR XXX Umsatzsteuer: EUR XXX Summe: EUR XXX Gründe: Aus der zugrunde zu legenden Bemessungsgrundlage von EUR 943.303,01 errechnet sich unter Anwendung der maßgeblichen Regelsätze zunächst die Vergütung des endgültigen Insolvenzverwalters in Höhe von EUR XXX. Aus diesem Betrag steht dem vorläufigen Sachwalter allerdings nur ein Bruchteil (Prozentsatz) zu, der regelmäßig 1/4 (15%) beträgt. Mit diesem Bruchteil ist die Tätigkeit des vorläufigen Sachwalters in einem durchschnittlichen Verfahren abgegolten. Zuschläge können demnach nur für eine Tätigkeit zugestanden werden, die über das gewöhnliche Maß hinaus den vorläufigen Sachwalter in Anspruch genommen hab...

Originalbekanntmachung

27.04.2026

810 IN 148/24 C-1-8 In dem Insolvenzverfahren creditshelf Aktiengesellschaft, Mainzer Landstraße 33 a, 60329 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 112087), vertreten durch: 1. Dr. Tim Thabe, (Vorstand), 2. Dr. Daniel Bartsch, (Vorstand), wird der Vergütungsbeschluss vom 14.04.2026 für das Mitglied des Gläubigerausschusses XXX auf eigenen Wunsch dahingehend abgeändert, dass die Vergütung wie folgt festgesetzt wird: Vergütung EUR XXX Umsatzsteuer EUR XXX Summe EUR XXX Gründe: Die Mitglieder des Gläubigerausschusses haben Anspruch auf Vergütung ihrer Tätigkeit, § 73 Abs. 1 InsO. Dabei bestimmt sich die Höhe der Vergütung regelmäßig nach dem Zeitaufwand der einzelnen Mitglieder des Ausschusses, wobei besondere Umstände des Einzelfalls Berücksichtigung finden. § 17 InsVV geht dabei von einem regelmäßigen Höchstsatz in der vom Gesetzgeber favorisierten Stundenweisen Abrechnung aus. Die in vorgenannter Vorschrift genannten Höchstbeträge sind allerdings auch in der neuen Fassung der Ins...

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